Dies ist eine Diskussion zu Makler lässt Mietvertrag platzen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Makler lässt Mietvertrag platzen Makler A inseriert das er ein kleines Haus zu vermieten hätte. Interessent B nimmt Kontakt auf und trifft sich zum Gespräch. Es wird eine Vereinbarung Anfang Juli zwischen Makler A und Interessent B geschlossen das Interessent B das Haus zum 01. August zum Preis von 000 Euro anmietet. Im Zuge dieser Vereinbarung wird die Hälfte der Maklergebühr in bar gezahlt und quittiert. Drei Wochen später trifft sich Makler A mit Interessent B und dem Eigentümer C im Haus zur Besichtigung und bei dieser Gelegenheit wird der schriftliche Mietvertrag von Interessent B und Eigentümer C unterschrieben. Der Mietvertrag verbleibt vorerst bei Makler A weil dieser noch eine Änderung bei den Nebenkosten eintragen will die bereits besprochen wurden. Einige Tage später wird Interessent B von Makler A angesprochen das man sich "nochmal zusammensetzen müsse" weil es Probleme gäbe. Anscheinend konnte Eigentümer C bereits seit einiger Zeit die Raten für das Haus an die Bank nicht mehr bezahlen. Makler A wusste von dieser Tatsache, hat dem Interessenten B jedoch versichert das es keine Probleme gäbe. Anscheinend gibt es jetzt doch Probleme. Selbstverständlich hat Interessent B mittlerweile seine bestehende Wohnung gekündigt und für die neue Wohnung sogar einige Möbelstücke bestellt (bei der Bestellung wurde als Lieferadresse bereits die neue Adresse angegeben). Was kann Interessent B tun? Bleibt er auf seinen Kosten und den Problemen durch die Kündigung der alten Wohnung alleine sitzen? Vielen Dank für Meinungen. |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Mit der Teilberechnung der Provision zu diesem Zeitpunkt hat der Makler nicht richtig gehandelt. Sie war noch nicht fällig! Ansonsten lässt der Makler nichts platzen. Er hat das "Problem" nicht provoziert. Warum wird sich nicht, wie vorgeschlagen, die Besprechung durchgeführt, wenn das Problem lösbar ist? Im Zweifel ist der Vermieter schadensersatzpflichtig! |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Da der Mietvertrag zwischen dem Mieter B und dem Vermieter A (also nicht dem Eigentümer C) ist zustandegekommen. Kann der Vermieter seine Pflichten hieraus nicht erfüllen, hat der Mieter B Anspruch auf Schadensersatz. Es sollten keine Kosten bei Mieter B verbleiben, die adäquat kausale Folge des Pflichtverletzung des Vermieters A sind. Selbst die Kosten für die extra angeschafften Möbel sollten, zwar umstritten, ersatzfähig sein, soweit sich Mieter A nicht deren Verwertung oder weitere Benutzung entgegenhalten muss. Auch Kosten einer "beschleunigten" Wohnungssuche, bzw. evtl. entstehende Mehrkosten einer vergleichbaren Mietsache wären von Vermieter A zu tragen. Anspruchsgegner ist der Vermieter A (hier ist ja der Makler selbst als Vermieter aufgetreten!?). Da er von den "Schwierigkeiten" wusste, liegt auch Verschulden vor.
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Danke, darauf freut sich Interessent B mit Sicherheit schon von Eigentümer C Schadenersatz zu verlangen wenn dieser bereits sein Haus nicht bezahlen konnte und deswegen anscheinend die Zwangsversteigerung ins Haus steht ![]() Makler A hat übrigens gegenüber Interessent B vor Zeugen versichert das er Handlungsbefugt ist von Eigentümer C ...... würde das etwas ändern??? |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Wer ist den nun der Vermieter, der Makler oder der Eigentümer?. Eigentlich ist der Makler ja nicht der Vermieter. Aus dem Sachverhalt ist das hier aber etwas undeutlich erkennbar. Wenn der Eigentümer der Vermieter ist, hat dieser Schadensersatz für Pflichtverletzungen zu leisten. Der Makler, der wusste, dass es "Schwierigkeiten" gibt, könnte evtl. wegen Verletzung von Nebenpflichten, wie der Aufklärungspflicht, schadensersatzpflichtig sein. Makler und Mieter haben ja auch einen Vertrag. Oder sehe ich das falsch, wertes JF?
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Eine berechtigte und vor allem gute Frage Eigentümer C scheint seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank in Bezug auf das Haus nicht nachgekommen zu sein ...... allerdings scheint Makler A, weshalb auch immer, bereits seit einiger Zeit mit der finanzierenden Bank verhandelt zu haben ..... im Namen von Eigentümer C. Ob es sich um ein Verwandschafts- oder Freundschaftsverhältnis zwischen Makler A und Eigentümer C handelt kann Interessent B weder wissen noch wäre er bisher befugt diese Frage zu stellen. Makler A hat gegenüber Interessent B im Beisein der Lebensgefährtin des B mehrfach erklärt das Eigentümer C gar nicht "zurechnungsfähig sei", er wegen seiner laufenden Scheidung "mit den Nerven am Ende" wäre und er, also der Makler A, für alles Vollmachten hätte. |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Vollmacht heißt, Makler als Vertreter des Eigentümers. Verwandtschaften sind völlig uninteressant. Wer der Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Normalerweise und so scheint es auch hier zu sein, ist nicht der Makler, sondern der Eigentümer Vermieter. Der Mieter sollte einfach mal in den Mietvertrag schauen, so er den denn hat.
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Ah danke ...... Vertreter heist für mich als Laie nichts anderes wie "mitgegangen, mitgehangen". Auch wenn im Mietvertrag Eigentümer C steht. Dann hätte sich Makler A wohl nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen dürfen ..... |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Der Vermieter ist schadensersatzpflichtig, weil er eine Hauptpflicht verletzt hat (dem Mieter für die vereinbarte Zeit den unmittelbaren Besitz zu überlassen), der Makler, weil er eine Nebenpflicht verletzt hat (Aufklärungspflicht). Aber mit dem Makler bin ich mir nicht ganz sicher aber fast
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Makler lässt Mietvertrag platzen Wo sind die Unklarheiten? Makler war Makler und Vermieter Eigentümer: Zitat:
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