Dies ist eine Diskussion zu Makler ist Vermieter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Makler ist Vermieter welche Möglichkeiten hat man, wenn man merken würde, dass der Makler bei dem Vermieter arbeitet und sich sogar dort unter dem Vermieter-Namen meldet? Mal angenommen der Mieter wohnt allerdings schon ein Jahr in der Wohnung und hat die Maklergebühr schon längst gezahlt. Bin mal auf die Antworten gespannt. Grüße, kaste |
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| AW: Makler ist Vermieter Wurde bereits gezahlt, würde ich das Geld, mit Zinsen zurückfordern. Spätestens dann wird der Angstellte den Nachweis führen, dass er damals wirtschaftlich mit dem Vermieter nicht verbunden war. |
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| AW: Makler ist Vermieter Zitat:
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| AW: Makler ist Vermieter Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn Zitat:
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__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Makler ist Vermieter Zitat:
Allerdings wird dieser Fall nicht vom § 2 II WoVermRG behandelt (hier handelt es sich um einen "Mitarbeiter" des Maklers!) Dazu ist der Tenor des BGH-Urteiles: http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=624 viel interessanter! Es bleibt die Frage ob der "Makler" bereits seinerzeit bereits "Mitarbeiter" war! |
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| AW: Makler ist Vermieter Zitat:
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| AW: Makler ist Vermieter Zitat:
Der Wortlaut des § 2 II WoVermRG gibt das zwar nicht wieder aber der BGH hat es so interpretiert! Dennoch kommt es darauf an ob das "Mitarbeiterverhältnis" bereits vor einen Jahr (Zeitpunkt der eigentlichen Maklertätigkeit) bestand! Wenn es so war, besteht ein Rückforderungsanspruch, wenn es erst später begründet wurde (was ja durchaus möglich ist) nicht, weil dann die unterstellte Verflechtun noch nicht bestand, |
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