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Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Dies ist eine Diskussion zu Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 16:20
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Lightbulb Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Mich würde mal Eure Sichtweise zu folgendem fiktivem Fall interessieren

Mal angenommen ein Vermieter beauftragt seinen Sohn, der Makler ist , einen Mieter für sein Ladenlokal zu suchen. Der Makler wählt den Mieter aus und trifft auch vertragliche Vereinbarungen. Muß der zukünftige Mieter eine Provision/Courtage an den Makler zahlen?

Weiterhin angenommen der Interessent unterschreibt beim Makler eine Mietabsichtserklärung und einen Mietvertrag worin aber der Vermieter nicht genannt wird, auch nicht mündlich, und er ist ihm zu diesem Zeitpunkt nicht persönlich bekannt . Kommt damit ein rechtswirksamer Mietvertrag zustande?

Eure Meinung würde mich interessieren

Ute62
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 16:38
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AW: Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Also zur ersten Frage: Es kommt wohl nicht darauf an, ob der Makler mit dem Vermieter verwandt ist.

Zweite Frage: Wie soll das gehen? Zumindest muß in einem Vertrag doch festgelegt werden, wer die Leistung (hier Überlassung der Meitsache) schuldet ...?
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 16:46
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AW: Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Ich habe im Maklerrecht nagelesen, dass Makler und Vermieter in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis zueinader stehen dürfen.

Wer der Vermieter ist erfährt man erst bei einem persönlichen Termin und Kennenlernen, den der Makler schon vorab vereinbart hat , die Maklergebühr ist dann bereits gezahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 18:09
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AW: Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Ute62 schrieb:
"Wer der Vermieter ist erfährt man erst bei einem persönlichen Termin und Kennenlernen, den der Makler schon vorab vereinbart hat , die Maklergebühr ist dann bereits gezahlt."

Eine Maklergebühr fällt erst bei Vertragsabschluss, sprich einem Mietvertrag, an. Noch nicht zum Zwecke der Besichtigung. Schließlich macht man mit dem Vermieter einen Mietvertrag, mit dem Makler nur einen Maklervertrag. Ohne den Vermieter gesehen und gesprochen zu haben, würde ich keinen Mietvertrag abschließen.
Die Unterschriften eines Mietvertrages sollten auch immer im Beisein beider Vertragspartner passieren.
Etwas dubios, die Geschichte.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 19:44
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AW: Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

so ist es!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 19:56
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AW: Makler Courtage Mietvertrag Maklerrecht

Ute62 schrieb:
" Weiterhin angenommen der Interessent unterschreibt beim Makler eine Mietabsichtserklärung und einen Mietvertrag worin aber der Vermieter nicht genannt wird,..."

Dann ist auch noch kein Mietvertrag zustande gekommen. Verstanden?
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