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Mahngebühren bei Zahlungverzug

Dies ist eine Diskussion zu Mahngebühren bei Zahlungverzug innerhalb des Forum Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 14:48
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Mahngebühren bei Zahlungverzug

Hallo,

Ein Mieter hat vergessen dem Vermieter die Nachzahlung der Nebenkosten fristgerecht zu überweisen. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 44 Euro. Nun bekommt der Mieter eine Zahlungserinnerung (die erste). Darin ist schon eine Mahngebühr von 10 Euro enthalten. Das Schreiben ist nicht als Mahnung, sondern als Zahlungserinnerung ausgeschrieben. Darf ein Vermieter eine so hohe Gebühr verlangen? Die Gebühr sind immerhin etwa 25% des offenen Betrages. Eine Erinnerung hätte doch eigentlich voll genügt, wenn der Mieter es nur versäumt hat.

Da der Mieter die Gebühr für überzogen hält, bezahlt er erstmal nur den eigentlichen Betrag ohne Gebühr. Außerdem war auf der Nebenkostenabrechnung nicht mal ein Zahlungstermin vermerkt.

Was sollte der Mieter nun tun ?

Groß
Stephan
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 15:38
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AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug

Befand sich der Mieter noch nicht in Verzug, so muss er auch keine "Mahngebühren" zahlen. Außerdem sind 10,- EUR für eine Mahnung bei weitem überzogen!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 19:49
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AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug

Hallo

der Mieter befand sich aber im Verzug, da "er vergessen hatte innerhalb der Frist zu überweisen".
Also ist die Mahnung gerechtfertigt. Die Mahngebühr ist jedoch zu hoch angesetzt, die aktuelle Rechtsprechung geht von 3,00 € aus, die als angemessen gelten und auch berechnet werden können.

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 20:22
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AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug

Ohne das sich der Mieter wegen der "verspäteten" Bezahlung rechtfertigen will, auf der Nebenkostenabrechnung war kein Termin angegeben. Folglich stand der Mieter auch noch nicht im Verzug. Die Bezahlung ist nun einmal untergegangen.

Zur gleichen Zeit bestand aber noch eine Gutschrift von etwa 11 Euro vom Vermieter an den Mieter (Es gab 2 Abrechnungen) Die Anstengungen dem Mieter das Geld zukommen zu lassen waren auch gleich 0.
Ok, der VM hatte keine Kontoverbindung zum Überweisen, aber erstmal Gebühren zu verlangen ohne selbst
auch nur zu versuchen(zB eine Erinnerung) die Mieter auszuzahlen, ist schon etwas...

gruß

Geändert von Stephan2007 (28.01.2007 um 20:48 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 22:29
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AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug

Zitat:
Zitat von Stephan2007
Ohne das sich der Mieter wegen der "verspäteten" Bezahlung rechtfertigen will, auf der Nebenkostenabrechnung war kein Termin angegeben. Folglich stand der Mieter auch noch nicht im Verzug. Die Bezahlung ist nun einmal untergegangen.

Zur gleichen Zeit bestand aber noch eine Gutschrift von etwa 11 Euro vom Vermieter an den Mieter (Es gab 2 Abrechnungen) Die Anstengungen dem Mieter das Geld zukommen zu lassen waren auch gleich 0.
Ok, der VM hatte keine Kontoverbindung zum Überweisen, aber erstmal Gebühren zu verlangen ohne selbst
auch nur zu versuchen(zB eine Erinnerung) die Mieter auszuzahlen, ist schon etwas...

gruß

Hallo

Zitat:

Ein Mieter hat vergessen dem Vermieter die Nachzahlung der Nebenkosten fristgerecht zu überweisen.

Entweder kann ich nicht lesen oder ich versteh es nicht.

Unter "fristgerecht" überweisen verstehe ich einen genannten Termin.

Letztendlich is es wie es is: für eine Mahnung kann Mahngebührt verlangt werden.
Ob die dann gezahlt werden ist eine andere Sache. Der Mieter hätte dem Vermieter ebenfalls eine Mahnung über das Guthaben schicken können, auch mit einer Gebühr.

Gruß
__________________
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Alt 28.01.2007, 23:07
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AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug

Dem Mieter geht es ja nicht um die Mahnung an sich. Bei einer angemessenen Gebühr (vielleicht 3 Euro)
hatte er es als Lehrgeld betrachtet und hätte wahrscheinlich keinen weiteren Gedanken verloren.

Aber 10 Euro, die genau genommen einer Forderung 30 Euro (wenn man die Gutschrift einbezieht) gegenüberstehen, sollte doch der Spaß aufhören. Das ist eine Bereicherung des VM

Es gab keinen Zahlungstermin !
Es steht nur "bitte überweisen sie auf og Konto" mehr nicht.

Dem Mieter ist schon klar, das er selbst dran Schuld ist, er will ja nur eine gerechte "Strafe" die wohl bei 10 Euro kaum gegeben sein dürfte.

gruß
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