Dies ist eine Diskussion zu Mahngebühren bei Zahlungverzug innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mahngebühren bei Zahlungverzug Ein Mieter hat vergessen dem Vermieter die Nachzahlung der Nebenkosten fristgerecht zu überweisen. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 44 Euro. Nun bekommt der Mieter eine Zahlungserinnerung (die erste). Darin ist schon eine Mahngebühr von 10 Euro enthalten. Das Schreiben ist nicht als Mahnung, sondern als Zahlungserinnerung ausgeschrieben. Darf ein Vermieter eine so hohe Gebühr verlangen? Die Gebühr sind immerhin etwa 25% des offenen Betrages. Eine Erinnerung hätte doch eigentlich voll genügt, wenn der Mieter es nur versäumt hat. Da der Mieter die Gebühr für überzogen hält, bezahlt er erstmal nur den eigentlichen Betrag ohne Gebühr. Außerdem war auf der Nebenkostenabrechnung nicht mal ein Zahlungstermin vermerkt. Was sollte der Mieter nun tun ? Groß Stephan |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Befand sich der Mieter noch nicht in Verzug, so muss er auch keine "Mahngebühren" zahlen. Außerdem sind 10,- EUR für eine Mahnung bei weitem überzogen! |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Hallo der Mieter befand sich aber im Verzug, da "er vergessen hatte innerhalb der Frist zu überweisen". Also ist die Mahnung gerechtfertigt. Die Mahngebühr ist jedoch zu hoch angesetzt, die aktuelle Rechtsprechung geht von 3,00 aus, die als angemessen gelten und auch berechnet werden können. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Ohne das sich der Mieter wegen der "verspäteten" Bezahlung rechtfertigen will, auf der Nebenkostenabrechnung war kein Termin angegeben. Folglich stand der Mieter auch noch nicht im Verzug. Die Bezahlung ist nun einmal untergegangen. Zur gleichen Zeit bestand aber noch eine Gutschrift von etwa 11 Euro vom Vermieter an den Mieter (Es gab 2 Abrechnungen) Die Anstengungen dem Mieter das Geld zukommen zu lassen waren auch gleich 0. Ok, der VM hatte keine Kontoverbindung zum Überweisen, aber erstmal Gebühren zu verlangen ohne selbst auch nur zu versuchen(zB eine Erinnerung) die Mieter auszuzahlen, ist schon etwas... gruß Geändert von Stephan2007 (28.01.2007 um 21:48 Uhr). |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Zitat:
Hallo Zitat: Ein Mieter hat vergessen dem Vermieter die Nachzahlung der Nebenkosten fristgerecht zu überweisen. Entweder kann ich nicht lesen oder ich versteh es nicht. Unter "fristgerecht" überweisen verstehe ich einen genannten Termin. Letztendlich is es wie es is: für eine Mahnung kann Mahngebührt verlangt werden. Ob die dann gezahlt werden ist eine andere Sache. Der Mieter hätte dem Vermieter ebenfalls eine Mahnung über das Guthaben schicken können, auch mit einer Gebühr. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Dem Mieter geht es ja nicht um die Mahnung an sich. Bei einer angemessenen Gebühr (vielleicht 3 Euro) hatte er es als Lehrgeld betrachtet und hätte wahrscheinlich keinen weiteren Gedanken verloren. Aber 10 Euro, die genau genommen einer Forderung 30 Euro (wenn man die Gutschrift einbezieht) gegenüberstehen, sollte doch der Spaß aufhören. Das ist eine Bereicherung des VM Es gab keinen Zahlungstermin ! Es steht nur "bitte überweisen sie auf og Konto" mehr nicht. Dem Mieter ist schon klar, das er selbst dran Schuld ist, er will ja nur eine gerechte "Strafe" die wohl bei 10 Euro kaum gegeben sein dürfte. gruß |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Hätte die Mahnung verzugsbegründende Funktion, bestünde für einen Verzugsschadensersatz (Mahn"gebühr") keine Grundlage. Gruß Kamphausen |
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug So wie sich der Sachverhalt nun darstellt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Mahngebühr, da sich der Mieter bislang mangels Mahnung nicht im Verzug befand und somit auch nicht zur Erstattung eines Verzugsschadens verpflichtet ist. Für die erste (=verzugsbegründende) Mahnung kann man als Gläubiger keine Mahngebühren fordern. |
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