Dies ist eine Diskussion zu Mängel der Mietsache innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mängel der Mietsache ich habe folgendes Problem und habe versucht es verständlich auszudrücken: 4.Bei Abschluss des Mietvertrages sicherte der Vermieter A dem Mieter B ausdrücklich zu, dass, die Wohnung 110 m2 Wohnfläche hat. Der Mieter hatte die Wohnung aufgrund unvorhersehbarer Termine nicht persönlich vermessen und daher um eine schriftliche Zusicherung gebeten, die er auch erhielt. Später stellt sich heraus, dass die Wohnung tatsächlich nur 93 m2 Wohnfläche aufweist. Der Mieter muss nun einen Teil seiner Möbel mit Verlust verkaufen, da sie nicht in die Wohnung passen. Er fordert Schadensersatz in Höhe des Verlustes vom Vermieter. Meine Frage lautet kann der Mieter wegen Mangel an der gemieteten Sache Schadensersatzansprüche nach § 536 a BGB geltend machen? Und welche Auswirkungen hat hier die geringere Wohnfläche auf den vereinbarten Mietzins? Danke schon mal im vorraus! |
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| AW: Mängel der Mietsache Hallo mal abgesehen davon, dass eine Differenz von 17 qm die 10% überschreiten, die als noch üblich angesehen werden, müsste einem Mieter schon auffallen wie groß oder klein die entsprechenden Räume sind und ob er seine Möbel stellen kann. Mietminderung wäre angemessen, aber nur für die überschreitenden 7 qm. Schadensersatz für verkaufte Möbel? Eher nicht. Der Vermieter kennt die Möbel nicht, der Mieter schon. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Mängel der Mietsache Hmm.. ich pflege meine Möbel danach zu kaufen wie hoch und wie breit die Stellwände für die Möbel sind, unter Berücksichtigung von Fensterflächen, Türen, Nischen usw. Es sei denn, ich habe vor ein Aquarium einzurichten, das geht dann nach Quadratmeter. Was die über-10%-Klausel an geht, hat HVW sich bereits geäußert - mit einem kleinen Fehler: Die Anfechtbarkeit ist erst über 10% gegeben - dann aber entsprechend der tatsächlichen Abeichung; hier: ca. 15%.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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