Dies ist eine Diskussion zu Laufen Nebenkosten bei Auszug/Übergabe vor Miet-Ende weiter? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Laufen Nebenkosten bei Auszug/Übergabe vor Miet-Ende weiter? angenommen ein Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht. Da er schon eine neue Wohnung hat, vereinbart er mit dem Vermieter den sofortigen Auszug und Übergabe der Wohnung zurück an den Vermieter, obgleich das Mietverhältnis selbst ja erst 12 Wochen später endet. Die Miete zahlt er also dennoch weiter. Wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Rein vom logischen Standpunkt her würde ich vermuten, dass auf Flächen berechnete Kosten (wie Flächenanteil von Heizkosten, anteilige Grundsteuer, anteilige Versicherungen) weiterlaufen, die verbrauchsabhängigen (z.B. verbrauchsabhänige Heizkosten, Wasserkosten, Müllgebühren etc.) zum Abrechnungsstichtag (Zählerstände) abgerechnet werden. Aber im Mietrecht ist ja nicht immer alles so, wie man sich das selbst als "logisch" erklärt. Zumal z.B. Kosten für die Warmwasseraufbereitung ja auch Flächen-Anteile enthalten und der Mieter somit für Warmwasser mitbezahlen würde, obwohl er das gar nicht mehr mitnutzen könnte. Gibt es da also Regelungen oder Urteile? Vielen Dank und viele Grüße Frank |
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| AW: Laufen Nebenkosten bei Auszug/Übergabe vor Miet-Ende weiter? Miete + Nebenkosten sind bis zum Ende eines Mietverhältnis zu zahlen. Hat man nichts verbraucht, so ist die nächste Nebenkostenabrechnung auch geringer als sonst. Auch wenn man darauf noch etwas warten muss. |
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| AW: Laufen Nebenkosten bei Auszug/Übergabe vor Miet-Ende weiter? Die Betriebskosten sind Teil der Miete, die der Mieter schuldet.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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