Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist - Untermietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigungsfrist - Untermietvertrag A, B und C leben in einer Wohnung. In einer Wohngemeinschaft. A ist dabei Hauptmieter. B und C sind Untermieter und haben beide einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter (A). Nun kündigt der Hauptmieter (A), die Untermiete für B. Das Zimmer war beim Einzug unmöbliert. Laut Untermietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sind es 3 Monate? Irgendwie finde ich nur widersprüchliche Informationen zu diesem Thema und wollte jetzt mal hier nachfragen. Ich freue mich auf Antwort! |
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| AW: Kündigungsfrist - Untermietvertrag A benötigt einen Kündigungsgrund. Sonst wird das nichts mit der Kündigung. Also, was hat er denn geschrieben? |
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| AW: Kündigungsfrist - Untermietvertrag A ist mit der Wohnsituation bzw. der WG-Konstellation nicht mehr zufrieden. B und nachträglich zugezogener C verstehen sich nämlich nicht. Müssen bestimmte Formalien beim Kündigungsschreiben eingehalten werden? |
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| AW: Kündigungsfrist - Untermietvertrag Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen! In diesem Fall der Untervermietung gelten für eine ordentliche Kündigung die Gründe nach § 573 BGB mit einer 3-Monatsfrist wenn unter 5 Jahren Mietdauer und bei einer Kündigung nach § 573a BGB kann mit dem Hinweis auf diesen § gekündigt werden, aber die Kündigungsfrist ist dann mindestens 6 Monate. Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, ist zuvor in aller Regel eine Abmahnung fällig. Erst dann ist eine Kündigung mit den Begründungen nach §§ 543 oder 569 BGB möglich. |
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