Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag Zitat:
Wie sollte der Mieter nun vorgehen, wenn er aus dem genannten Grund, dass ein anderer nun eingezogen ist, mit dem er nicht zusammenleben möchte, ausziehen will, er eine Kündigung bereits geschrieben hat, der Vermieter diese jedoch nicht akzeptiert? Einfach zum genannten Termin ausziehen und auf die Reaktion des Vermieters warten? Sollte dieser auf Zahlung der Miete bis 30.September klagen, dürfte er dann wohl kaum eine Chance haben.... Die Zahlung der Miete bereits einstellen, um die letzten Zahlungen mit der Kaution zu verrechnen (Der Vermieter wird wohl kaum die Kaution rausrücken, wenn er die Kündigung nicht akzeptiert)? Danke für die Antworten! Manche Leute machen in ihrem Leben eben leider dumme Fehler und müssen dann sehen wie sie das Beste draus machen können... |
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag Zitat:
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag Sorry, wollte damit eigentlich nur sagen, dass der Fall nicht so abwägig ist und theoretisch vorkommen könnte. Selbstverständlich ist der Fall nur fiktiv, aber dennoch denkbar, sodass ich auf ein paar interessante Meinungen dazu hoffe. |
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag Lassen Sie sich durch einen Forensheriff nicht irritieren. Aber ich sehe auch, dass Ihre Fragestellung nun in eine Beratung abgleitet, die in diesem Forum nicht erlaubt ist. |
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag sorry Irrtum!
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag Sie können diesen "Beitrag/Irrtum" auch löschen! Auf "Ändern" klicken und dort die Löschfunktion benutzen. |
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| AW: Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag ![]() Sehr hilfreich! Endlich weiß ich, wie es geht!! Ich sollte wohl öfters meine Lesebrille aufsetzen *gg*
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| kündigung, kündigungsausschluss, mietvertrag, zeitmietvertrag |
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