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Kündigungsandrohung

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsandrohung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 02:37
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Kündigungsandrohung

Ist ein Vermieter im Recht, wenn er mit folgender Begründung damit droht, das Mietverhältniss zu kündigen ?

Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung 2005
Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung 2006
Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung 2007
plus Mietrückstand von 1 Monat
macht zusammen Rückstände von über drei Monatsmieten

Ist die Rechnung korrekt und darf der Vermieter Kündigen ?

Gruß
Baldacci
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 04:33
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AW: Kündigungsandrohung

Die Angaben sind ein bischen dürftig. Wann wurden die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2005-2007 vorgelegt?

Wann wurde die eine Miete nicht gezahlt?
__________________
Nur laut gedacht...
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 09:23
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AW: Kündigungsandrohung

Kurz und schmerzvoll:

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Ja, der Vermieter ist sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.


Nicht unerheblich ist der rückständige Mietzins dann, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.
Zur Miete zählen die Grundmiete und die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenzahlungen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 10:28
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AW: Kündigungsandrohung

Zitat:
Zitat von Frank Oseloff
Die Angaben sind ein bischen dürftig. Wann wurden die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2005-2007 vorgelegt?

Wann wurde die eine Miete nicht gezahlt?
Um es genau zu sagen, hab ich mal nachgefragt. Die Miete ist zum heitigen Datum genau 10 Tage im Rückstand, da bis zum 5. die Miete zu zahlen ist.

Die Nebenkosten wurden jedes mal ca. 8 - 11 Monate nach der Abrechnungsperiode vorgelegt. Aber da mußte man nochmal genauer nachforschen.
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