Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Danke an alle! |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Eine Kündigung nach §573 II Nr. 2 BGB kommt hier nicht in Betracht, da dieser Fall nur Fälle abdeckt, in denen die besagten Räume als Wohnung genutzt werden sollen, nicht aber als Arbeitsstätte. Vielmehr müsste man auf die Allgemeinklausel des §573 I BGB abstellen, die die Kündigung bei einem "berechtigten Interesse des Vermieters" gestattet. Hier steht und fällt alles mit diesem Begriff. Und der ist leider alles andere als genau. Man kann sagen, dass der Absatz 1 greift, wenn der Vermieter sein eigenes Gewerbe betreiben will. Ob es so 1:1 auf den vorgetragenen Fall anwendbar ist, bezweifle ich jedoch, da ich einen Unterschied darin sehe, ob ein Vermieter sein Gewerbe aufziehen will oder ob das Kind des Vermieters etwas mehr Platz für die Arbeit benötigt (hier auch die Frage: braucht ein Texter mit unregelmäßigen Einnahmen eine ganze Wohnung als Arbeitsstätte?). Selbst wenn man davon ausginge, dass das alles durchginge, müsste das Kind aber noch prüfen, ob in der konstenfreien Überlassung der Wohnung durch die Eltern nicht eine Zuwendung zu sehen ist, die sich auch auf den Grundsicherungsanspruch auswirkt. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Zitat:
Wenn ich richtig verstanden habe, dann soll die Tochter aus der gemieteten 1-Zimmerwohnung in die eigene 1-Zimmerwohnung umsiedeln. Für mein Verständnis ein klassischer Fall von Eigenbedarf. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Ich verstehe es eher so, dass die Tochter neben der eigenen Wohnung die vermietete Wohnung zusätzlich kostenlos als Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt bekommt. Falls ich das missverstanden habe und Rons Auffassung dem Fallgedanken entspricht, dann schließe ich mich ihm zu 100% an. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Zitat:
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Nö, das sehe ich eben anders. Was die Tochter mit der Wohnung anstellt oder wie sie sie benutzen wird, ist für den "Eigenbedarf" letztlich egal. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Die ausschließliche Nutzung der Wohnung für gewerbliche Zwecke begründet keinen Eigenbedarf! Teilweise ja! http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-145.htm
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum saach ich doch! |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum Hallo, ich danke euch für die Beiträge. Also die Eigentumswohnung sollte nur zum Arbeiten für das Kind herhalten, da in einer 30 qm-Wohnung beides schlecht möglich ist. Ich habe euch so verstanden: Eigenbedarf für Wohnen (die Mietwohnung des Kindes kündigen) geht, nicht aber Eigenbedarf für die Wohnung als Arbeitsraum geltend machen. Schade... Gruß |
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