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Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 30.01.2012, 17:03
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Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Das erwachsene Kind lebt in einer 1-Zimmer-Mietwohnung und übt hier in dieser Wohnung eine freiberufliche Tätigkeit, z. B. Texterin, aus. Die Einnahmen sind unregelmäßig, so dass ergänzende Grundsicherung bewilligt ist. Eine größere, teurere Wohnung kommt aus diesem Grund nicht in Betracht. Die Eltern besitzen eine 1-Zmmer-Eigentumswohnung und möchten der Mieterin kündigen, und diese Wohnung dem Kind als Arbeitsraum uentgeltlich überlassen. Ist das ein triftiger Grund für eine Eigenbedarfskündigung?

Danke an alle!
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Alt 30.01.2012, 17:30
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Eine Kündigung nach §573 II Nr. 2 BGB kommt hier nicht in Betracht, da dieser Fall nur Fälle abdeckt, in denen die besagten Räume als Wohnung genutzt werden sollen, nicht aber als Arbeitsstätte.

Vielmehr müsste man auf die Allgemeinklausel des §573 I BGB abstellen, die die Kündigung bei einem "berechtigten Interesse des Vermieters" gestattet. Hier steht und fällt alles mit diesem Begriff. Und der ist leider alles andere als genau.
Man kann sagen, dass der Absatz 1 greift, wenn der Vermieter sein eigenes Gewerbe betreiben will.
Ob es so 1:1 auf den vorgetragenen Fall anwendbar ist, bezweifle ich jedoch, da ich einen Unterschied darin sehe, ob ein Vermieter sein Gewerbe aufziehen will oder ob das Kind des Vermieters etwas mehr Platz für die Arbeit benötigt (hier auch die Frage: braucht ein Texter mit unregelmäßigen Einnahmen eine ganze Wohnung als Arbeitsstätte?).

Selbst wenn man davon ausginge, dass das alles durchginge, müsste das Kind aber noch prüfen, ob in der konstenfreien Überlassung der Wohnung durch die Eltern nicht eine Zuwendung zu sehen ist, die sich auch auf den Grundsicherungsanspruch auswirkt.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:00
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Zitat:
Die Eltern besitzen eine 1-Zmmer-Eigentumswohnung und möchten der Mieterin kündigen, und diese Wohnung dem Kind als Arbeitsraum uentgeltlich überlassen. Ist das ein triftiger Grund für eine Eigenbedarfskündigung?
Da es sich um Wohnraum handelt ist die Frage mit einem klaren Ja zu beantworten. Wie der Wohnraum noch zusätzlich genutzt wird, spielt keine Rolle.

Wenn ich richtig verstanden habe, dann soll die Tochter aus der gemieteten 1-Zimmerwohnung in die eigene 1-Zimmerwohnung umsiedeln.
Für mein Verständnis ein klassischer Fall von Eigenbedarf.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:03
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Ich verstehe es eher so, dass die Tochter neben der eigenen Wohnung die vermietete Wohnung zusätzlich kostenlos als Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt bekommt.

Falls ich das missverstanden habe und Rons Auffassung dem Fallgedanken entspricht, dann schließe ich mich ihm zu 100% an.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:11
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Zitat:
Ich verstehe es eher so, dass die Tochter neben der eigenen Wohnung die vermietete Wohnung zusätzlich kostenlos als Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt bekommt.
... äh ja, den Eindruck kann man gewinnen.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:33
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Zitat:
... äh ja, den Eindruck kann man gewinnen
Für die richtige Beantwortung der Frage, ist das aber entscheidend.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 03:46
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Für die richtige Beantwortung der Frage, ist das aber entscheidend.
Nö, das sehe ich eben anders. Was die Tochter mit der Wohnung anstellt oder wie sie sie benutzen wird, ist für den "Eigenbedarf" letztlich egal.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:39
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Die ausschließliche Nutzung der Wohnung für gewerbliche Zwecke begründet keinen Eigenbedarf! Teilweise ja! http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-145.htm
moriarty and Lichtboxer like this.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:16
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

saach ich doch!
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 13:16
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf als Arbeitsraum

Hallo,

ich danke euch für die Beiträge. Also die Eigentumswohnung sollte nur zum Arbeiten für das Kind herhalten, da in einer 30 qm-Wohnung beides schlecht möglich ist.

Ich habe euch so verstanden: Eigenbedarf für Wohnen (die Mietwohnung des Kindes kündigen) geht, nicht aber Eigenbedarf für die Wohnung als Arbeitsraum geltend machen. Schade...

Gruß
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