Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kündigung von Wohnraum

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung von Wohnraum innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 21:41
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kündigung von Wohnraum

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses hat das Zimmer (ca. 30 qm) an einen Familienangehörigen vermietet. Eigenes Bad und eine kleine Küchenzeile sind in den 30 qm mit drin. Einen separaten Eingang gibt es nicht. Mieter muss durch den Wohnraum des Vermieter um in sein Wohnraum zu gelangen.
Nun hat der Eigentümer dem Mieter (schriftlicher Mietvertrag gibt es nicht) gekündigt. Allerdings hat er sich nicht auf "§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters" bezogen noch sonstige Gründe angeben. Kündigung wurde Mitte November zum 29.02.2010 ausgesprochen. Auslöser für die Kündigung könnten z.B. ständige "Kompetenzüberschreitungen" im Zusammenhang mit dem Haus sein. Kann der Eigentümer mit der Kündigung Erfolg haben ?

Besten Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 23:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2.155
98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)  
AW: Kündigung von Wohnraum

§ 573a Abs. 3 BGB schreibt aber vor, dass der Vermieter sich im Kündigungsschreiben auf die Erleichterte Kündigung berufen muss. Die Frage ist, was die Rechtsfolge eines Verstoßes wäre. Eine Umdeutung in eine Kündigung nach § 573 BGB scheidet aus, weil keine entsprechenden Gründe vorgetragen wurden. Ich gehe deshalb davon aus, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, da es sich auch um zwingendes Recht handelt, s. § 573(a) Abs. 4 BGB.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 23:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung von Wohnraum

Würde es denn Sinn machen, eine weitere Kündigung mit Hinweis auf § 573a Abs. 3 BGB abzugeben? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann verlängert sich auch die Kündigungfrist um weitere drei Monate?!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 00:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2.155
98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)  
AW: Kündigung von Wohnraum

Richtig, zusätzlich zu den 3 Monaten nach § 573c Abs. 1 S. 1 BGB würde sich die Kündigungsfrist um weitere 3 Monate verlängern, s. § 573a Abs. 1 S. 2 BGB. Eine spätestens am 3. Werktag des Dezember 2009 neu ausgesprochene wirksame Kündigung wäre mithin frühstens zum 31.05.2010 zulässig, wenn man sich auf die erleichterte Kündigung beriefe und das Mietverhältnis nicht länger als 5 Jahre bestand (§ 573c Abs. 1 S. 2 BGB).
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 11:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kündigung von Wohnraum

Ist das Zimmer möbliert?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 21:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2.155
98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)  
AW: Kündigung von Wohnraum

Die Frage von schielu ist berechtigt, da Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vom Mieterschutz ausgenommen ist, vgl. §573a Abs. 2 BGB. Die gemachten Aussagen stehen also unter dem Vorbehalt, dass kein solcher Wohnraum vorliegt.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 21:33
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coolibri88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung von Wohnraum

Der Wohnraum wurde leer vermietet und der Mieter hat sich selber eingerichtet. Sorry, hatte die erste Frage vom Nov. 2009 nicht mitbekommen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 12:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kündigung von Wohnraum

1. Ist ein Raum bzw. sind einzelne Räume der Wohnung, in der auch der Vermieter wohnt an eine Einzelperson vermietet worden, so hat der Mieter praktisch keinen Kündigungsschutz. Der Vermieter kann ohne ein berechtigtes Interesse kündigen, der Mieter kann sich nicht auf die Sozialklausel berufen. Es gilt die dreimonatige Kündigungsfrist des § 573a Absatz 1 BGB.

2. Sind einzelne Räume an einen Mieter vermietet worden, der zusammen mit seiner Familie in den Räumen wohnt, gilt der gleiche Kündigungsschutz, wie bei Einliegerwohnungen, § 573a Abs. 2 BGB. Die Kündigung ist auch ohne die Angabe eines "berechtigten Interesses" möglich. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist aber um drei Monate.

Alles klar?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
wohnraum mit schufaeintrag Mietrecht 03.01.2009 17:52
Wohnraum zu klein Mietrecht 01.10.2007 11:24
angemessener Wohnraum Sozialrecht 12.04.2007 17:18
Grenzbebauung mit Wohnraum Baurecht 12.03.2007 11:41
Grenzbebauung mit Wohnraum Baurecht 08.10.2006 17:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN