Dies ist eine Diskussion zu Kündigung so Rechtens innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kündigung so Rechtens Das die Miete dann von jedem zur Hälfte überwiesen wird, betrifft die Mieter nur im Innenverhältnis und ist dem Vermieter sicher egal. Aber wir können ja abwarten, was kommt. ![]() Die anderen Konstellationen wären schon spannender!
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Kündigung so Rechtens Zitat:
Die Miete wird dementsprechend unter den beiden geteilt (je nach qm Anzahl). Ergo 1x Wohnung 1x Komplette Miete (aufgeteilt). Leider sind dies keine guten Nachrichten und was würdet Ihr dem Mieter A raten? Falls er so schnell wie möglich aus der WHG raus wollte und sogar Aussicht auf eine Neue ab September hätte. |
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| AW: Kündigung so Rechtens September und Oktober doppelt Miete zahlen? Der ditte Werktag des Juli ist vorbei, somit wäre eine heute erfolgende ordentliche Kündigung wirksam zum 31.10. Vorher raus kommen könnte schwierig werden. |
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| AW: Kündigung so Rechtens Ja, gemeinsame schriftliche Kündigung beider Mieter, mit beiden Unterschriften! Die Formulierung der Kündigungsklausel bedeutet zunächst, dass die Kündigung im Prinzip drei Monate im Voraus zum Monatsende erfolgen könnte. Als "Schonfrist" werden noch die ersten drei Werktage des Monats gewertet. Dann spätestens muss der Vermieter die Kündigung erhalten haben. Eine Kündigung zum 31.10. müsste daher bis zum 3. Werktag des August (in diesem Jahr tatsächlich der 3.8.) dem Vermieter zugestellt(!) werden. Den Nachweis darüber muss der Mieter führen. Der auszugswillige Mieter hat übrigens einen Anspruch gegenüber dem anderen, dass dieser der Kündigung zustimmt. |
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