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Kündigung Proberaum

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Proberaum innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 27.12.2011, 09:52
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Kündigung Proberaum

Das Altenwohnheim A hat einen Seminarraum, der für diverse Zwecke benutzt wird. Unter anderem besteht mit dem Chor C die mündliche Vereinbarung, dass C den Raum jeden Dienstag Abend unentgeltlich zum Proben nutzen darf.
Nach drei Jahren kündigt A die Vereinbarung am 20.12. schriftlich mit Wirkung zum Jahresende.

Frage: Wurde fristgerecht gekündigt und wenn nein, wie lange hat C Anspruch auf Zugang zum Raum in A?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 10:56
772 772 ist offline
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AW: Kündigung Proberaum

"unentgeltlich" ist keine Miete, sondern Leihe, und die kann hier ohne besondere Kündigungsfrist gekündigt werden.
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kündigungsfrist, mietvertrag, mündlich, unentgeltlich

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