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Kündigung ohne Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung ohne Vertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 21:59
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Kündigung ohne Vertrag

Hallo,

nehmen wir an ein Mieter A bezieht eine Wohnung und bezahlt
monatlich die Miete an Vermieter B. Jedoch existiert kein
Mietvertrag. Beim Auszug beharrt B auf die 3 monatige
Kündigungsfrist. Hat er hierauf Anspruch ohne schriftlich Vertrag?

Vielen Dank und liebe Grüße, Felicitas
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 22:16
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AW: Kündigung ohne Vertrag

Wenn es keinen Formzwang für den Mietvertrag gibt (grundsätzlich), warum sollte dann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht gelten, die für Mietvertrgäge vorgesehen ist?
Ja, die Frist würde gelten.
Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)

Geändert von gretsch (06.08.2009 um 23:00 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 22:32
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AW: Kündigung ohne Vertrag

Nochmal deutlich:

Es gibt für Mietverträge (bis auf ein paar Ausnahmen vielleicht) keine vorgeschriebene Form, diese können also auch mündlich geschlossen werden.

Weiterhin regelt § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB für Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, eine dreimonatige Kündigungsfrist:
Zitat:
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermontas zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Bespiel: Bei Kündigung am 2. Mai läuft das Mietverhältnis noch bis zum 31. Juli.

Der Vermieter hat also Recht.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 22:55
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AW: Kündigung ohne Vertrag

Den Ausführungen von ChrisMS ist zuzustimmen.
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