Dies ist eine Diskussion zu Kündigung ohne Vertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigung ohne Vertrag nehmen wir an ein Mieter A bezieht eine Wohnung und bezahlt monatlich die Miete an Vermieter B. Jedoch existiert kein Mietvertrag. Beim Auszug beharrt B auf die 3 monatige Kündigungsfrist. Hat er hierauf Anspruch ohne schriftlich Vertrag? Vielen Dank und liebe Grüße, Felicitas |
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| AW: Kündigung ohne Vertrag Wenn es keinen Formzwang für den Mietvertrag gibt (grundsätzlich), warum sollte dann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht gelten, die für Mietvertrgäge vorgesehen ist? Ja, die Frist würde gelten. Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) Geändert von gretsch (06.08.2009 um 23:00 Uhr). |
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| AW: Kündigung ohne Vertrag Nochmal deutlich: Es gibt für Mietverträge (bis auf ein paar Ausnahmen vielleicht) keine vorgeschriebene Form, diese können also auch mündlich geschlossen werden. Weiterhin regelt § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB für Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, eine dreimonatige Kündigungsfrist: Zitat:
Der Vermieter hat also Recht.
__________________ War der Beitrag nützlich? Dann würde ich mich über eine Bewertung freuen. Einfach die kleine Waage oben rechts anklicken! |
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| AW: Kündigung ohne Vertrag Den Ausführungen von ChrisMS ist zuzustimmen.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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