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Kündigung noch vor Mietbeginn

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung noch vor Mietbeginn innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 21:08
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Arrow Kündigung noch vor Mietbeginn

Guten Abend,

mal angenommen es wurde ein Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben (zb am 01.01). Der Mietbeginn ist der 01.02. Es vergeht nicht mal eine Woche und der Mieter findet eine andere (günstigere) Wohnung und möchte kündigen...
Gibt es auch hier eine Kündigungsfrist von zwei Wochen?
Was könnte man unternehmen, denn die Differenz beträgt ca. 100 €?(außer mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und ihn darum bitten, den Vertrag zu kündigen)...

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 21:27
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

Mir ist zwar nicht klar, wo du die 2 Wochen Frist hernimmst ...

I.d.R. sind die Fristen vertraglich geregelt .... also liest Mieter
einfach manl den Vertrag.

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei unbefristeten Verträgen
liegt für den (Privat-)Mieter bei 3 Monaten. Es kann selbstredend vor
Mietbeginn gekündigt werden unter Beachtung der vereinbarten
bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:39
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

"Es kann selbstredend vor
Mietbeginn gekündigt werden unter Beachtung der vereinbarten
bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen."

...es wurden aber keine Kündigungsfristen vereinbart...
...und die gesetzlichen betragen anscheinend 3 Monate?
wie kündigt man denn, wenn 3 Monate noch nicht vergangen sind...?verstehe ich nicht ganz...

naja, trotzdem vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 14:48
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

Selbstverständlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten, und zwar auch wenn der Mieter gar nicht einzieht. Das geht doch klar aus dem Zitierten hervor.
Will man die Wohnung nicht mehr und gar nicht einziehen, kündigt man die Wohnung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Kündigt man also jetzt sofort, so kann man zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Miete gezahlt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 16:27
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

heißt das eigentlich, dass wenn einer mal angenommen im Februar ausziehen möchte, soll er schon Anfang Dezember die Kündigung einreichen?

Vielen Dank für die Antwort!
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 16:43
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

Zitat:
Zitat von onkelotto
Mir ist zwar nicht klar, wo du die 2 Wochen Frist hernimmst ...
Vermutlich hat der TE mal was von Haustürgeschäften und dem zweiwöchigen Widerrufsrecht gehört.....
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 17:15
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AW: Kündigung noch vor Mietbeginn

Das wurde schon hinreichend von vico beantwortet:
Zitat:
Will man die Wohnung nicht mehr und gar nicht einziehen, kündigt man die Wohnung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Kündigt man also jetzt sofort, so kann man zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Miete gezahlt werden.
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