Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde folgende Situation: 2 Partner haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Jetzt möchte aber der Mann ausziehen und sich trennen. Die Frau möchte dies aber nicht und versucht ihn zu "erpresen" mit "Du musst mind. bis zu einem Jahr die Miete noch mitbezahlen wenn ich einer gemeinsamen Kündgung nicht zustimme und das werde ich nicht tun" Welche juristischen Möglichkeiten hat man denn hier? Das kann doch nicht sein, dass man(n) auf Gedeih und Verderb dem anderen Partner ausgeliefert ist, nur weil die Frau einer Trennung und dem damit verbundenen Auszug des Mannes nicht zustimmt. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass die Frau es sich finanziell durchaus leisten kann sich eine eigene, kleinere Wohnung zu nehmen. Es geht nur darum es "ihm" so schwer wie möglich zu machen. Vielen Dank für eure Antworten Geändert von monna (07.04.2010 um 12:57 Uhr). |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Hi, vielleicht denkt die frühere Lebensgefährtin ja noch mal über ihre Weigerung nach wenn sie sich mit dem nachstehende Urteil beschäftigt hat? Zitat:
Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Vielen Dank, du hast mir schon mal sehr geholfen!!! Ich hab noch gelesen, dass es sich hier um eine GbR nach innen handelt, die man dem Partner schriftlich kündigen muss. Stimmt das? lg |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Dem Partner muss man nicht schriftlich kündigen, sondern gemeinsam dem Vermieter. Will der Partner nicht kündigen, kann man die Mitwirkung erklagen, wie Ama Dablam schon angeführt hat. Wesentlich günstiger aber ist mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und zu fragen ob er den Mann aus dem Mietvertrag mit allen vertraglichen Verpflichtungen entlässt. Er muss es dem Mieter nur schriftlich bestätigen. Das wäre also eine Alternative. |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Wenn man die Ausgangsfrage wörtlich nimmt, ist nicht einmal sicher, ob wirklich beide Lebensgemeinschaftspartner Mietpartei wurden. Sie haben lediglich den Mietvertrag unterschrieben. Es gibt beim gemeinnützigen Wohnungsbau oft das Modell, dass nur eine Person Mietpartei ist, die zweite Person jedoch mitunterschreibt, jedoch nicht als Partei, sondern als Bürge. In einem solchen Fall genügt die Kündigung des Mieters allein. |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Hi, nach etwas Grübeln deutet die Aussage Zitat:
Ist das richtig? In diesem Falle wäre dann allerdings die Sachlage eine ganz andere. Vielleicht gibt es ja noch etwas Aufklärung zum Thema? Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Zitat:
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Zitat:
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Zitat:
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| AW: Kündigung Mietvertrag der von 2 Personen unterschrieben wurde Ein Vertrag, der von drei Parteien unterzeichnet wurde, kann nicht nur von zwei Parteien geändert werden! Geht gar nicht! Nie! |
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