Dies ist eine Diskussion zu Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Der Vermieter kündigt nach diversen "Vorfällen" dem Mieter wegen Eigenbedarf. Der Mieter hat prinzipell nix dagegen und sucht sich eine neue Wohnung, geht aber davon aus das der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist um den lästigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen Der Vermieter muss eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten ( das wäre z.B. der 01.05.08) Der Mieter könnte eine Wohnung früher beziehen ( z.B. zum 01.03.08) Nun die Fragen Muss der Mieter nun noch seinerseits mit einer Kündigungsfrist von drei MOnaten kündigen( sprich in diesem theoretischen Fall bis spätetestens zum 5.12.07 (3.AT des Monats) Wenn dem so ist, wie sieht es mit dem Schadenersatzanspruch aus für den Fall das sich im Nachhinein hereaus stellen würde das der Eigenbedarfs tatsächlich nur vorgetäuscht wurde.... Also HIntergrund der Frage ist, das mir die Frage stelle ob man theoretisch noch kündigen muss wenn der Vermieter das Mietverhältniss kündigen möchte (so hatte ich es mal in einem anderen Beitrag von mir gelesen) Und daraus stellte sich mir die theoretische Frage ob ich dann nicht die Schadensersatzanspüche verlieren, weil ja nun letztendlich der Mieter derjenige ist der das Mietverhältnis kündigt???? Hoffe es ist verständlich was ich meine. Lieben Gruss ernie2403 |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Selbstverständlich kann der Mieter seinerseits die Wohnung mit der 3-Monatsfrist auch selbst kündigen. Ob der VM schon gekündigt hat oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn man also will, dann flott kündigen. Allerdings sollte mit der neuen Wohnung alles klar sein, damit man nicht auf einmal im März ohne Wohnung dasteht. Schadensersatz bei einer Selbstkündigung steht dem Mieter aber nicht zu, da die Eigenbedarfskündigung des Vermieters umgangen wird. |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Im Übrigen gibt es auch keinen Schadensersatz bei unberechtigter Eigenbedarfskündigung sui generis. Wenn man nicht gegen die Eigenbedarfskündigung vorgeht, ist da sowieso nichts zu holen.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Außerdem muss die Kündigung am 04.12.07 zugehen und nicht erst am 05.12.07, da auch ein Samstag (01.12.2007) ein Werktag ist! |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Lieben Dank für die klaren Antworten. Eine Frage habe ich dennoch. Was heißt: "wenn man nicht gegen die Eigenbedarfskündig vorgegangen ist." Muss der Mieter immer der Kündigung widersprochen haben um Schadensersatz bei Vortäuschung des Eigenbedarfs zu fordern. Um es klar zu sagen Der Mieter hat nicht vor in jedem Fall Schadensersatz zu verlangen (weil der VM Eigenbedarf angemeldet hat) sondern nur wenn der Eigenbedarf vorgeschoben wurde und das sich z.B in einem halben Jahr z.B herausstellt....... Das was mich wirklich ein wenig irritiert, sind die hier eindutigen Antworten (ich weiss es klingt paradox )aber für mich stellt sich die Situation so dar....... Der VM kündigt wegen Eigenbedarf. M macht sicht auf die Suche nach einer neuen Bleibe M findet eine Bleibe und könnte diese Bleibe vor dem Kündigungtermin den der VM einhalten muss, beziehen Dann muss M kündigen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Damit erlischt dann aber Schadensersatzansprüche gegen den VM wenn dieser den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat ???? (an diesem Punkt finde ich es für mich echt schwierig zu verstehen) Das würde doch folglich heißen, dass ein Mieter immer einer Eigenbedarfskündigung widersprechen muss und im Zweifelsfall einfach ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszieht . Damit würde er zwar auch gegen das Recht verstossen würde aber seine ANsprüche auf Schadensersatz nicht verlieren wenn der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hätte???? ( da wird es wirklich sehr verwirrend für mich) Oder anderes gefragt. Unter welchen Voraussetzungen hat der MIeter eine Anspruch auf Schadensersatz wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde????? Lieben Gruss ernie2403 Geändert von ernie2403 (30.11.2007 um 21:58 Uhr). |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? ernie2403 schrieb: "Dann muss M kündigen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Damit erlischt dann aber Schadensersatzansprüche gegen den VM wenn dieser den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat ???? (an diesem Punkt finde ich es für mich echt schwierig zu verstehen)" Ist es auch. Will der Mieter nach Kündigung seinerseits bei vorgeschobenem Eigenbedarf weiterhin auf Schadensersatz bestehen, so wäre in etwas zu argumentieren wie folgt: Die eigene Kündigung des Mieters stellt zwar eine eindeutige Willenserklärung dar (der Mieter will und kann früher ausziehen), diese Willenserklärung (Kündigung) ist aber nur eine R e a k t i o n auf die Eigenbedarfskündigung des Vermieters. Ohne diese hätte der Mieter n i c h t selbst gekündigt und wären ihm demzufolge keine Umzugskosten entstanden. So in etwa könnte für den Mieter etwas rauszuholen sein. Allerdings muss man letztendlich eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung beweisen können. Reiner Verdacht reicht nicht. Man kann also kaum vorher widersprechen, da man dies erst Monate nach dem Auszug kann (oder auch gar nicht). Hier wäre evtl. ein Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen, der beraten kann. Man kann auch mit der Kündigung schriftlich seiner Meinung Ausdruck verleihen, dass man nun zwar selbst kündigt, aber evtl. Schadensersatz bei vorgeschobenem Eigenbedarf in Betracht zieht. Man sollte sich dann aber ziemlich sicher sein, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, ansonsten gibt es nur böses Blut. Das bekommt der Mieter dann wahrscheinlich bei der Wohnungsübergabe zu spüren, wenn das Verhältnis zerrüttet ist. |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? Vielen Dank vico und das in zweilerlei Hinsicht. Zum ersten weil Du mir >Recht gibst das diese sThema ziemlich schwierig zu sein scheint ))Der Mieter würde ja von sich aus nicht kündigen wenn der VM nicht Eigenbedarf angemeldet hätte. Überall konnte ich bisher lesen, das der Mieter trotz allem kundigen muss wenn er vorher aus der Wohnung ziehen woll weil er kurzfristig eine neue Wohnung findet............. Na ja aber ich denke die Idee im Kündigungsschreiben alles "reinzupacken" wäre eine gute Möglichkeit Ganz lieben Dank ernie2403 |
| |||
| AW: Kündigung mieterseitig nach Kündigung wegen Eigenbedarfs???? ernie2403 schrieb: "Überall konnte ich bisher lesen, das der Mieter trotz allem kundigen muss wenn er vorher aus der Wohnung ziehen woll weil er kurzfristig eine neue Wohnung findet............." Das muss er ja auch. Ansonsten kann er zwar ausziehen wann er will, müßte aber noch weitere 3 Monate Miete + Nebenkosten zahlen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs | Mietrecht | 27.08.2010 11:43 |
| Kündigung wegen Eigenbedarfs - adäquater Ersatz? | Mietrecht | 02.01.2009 15:45 |
| kündigung wg eigenbedarfs nach zwangsersteigerung | Immobilienrecht | 23.08.2007 22:03 |
| Teilmietvertrag und Kündigung wg. Eigenbedarfs | Mietrecht | 24.07.2006 12:04 |
| Rücknahme einer Kündigung wegen Eigenbedarfs | Mietrecht | 17.01.2006 10:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios