Dies ist eine Diskussion zu Kündigung gerechtfertigt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigung gerechtfertigt? Ich möchte gerne wissen, ob die kündigung des Mietverhältnisses in folgendem gerechtfertigt ist : Erstmal: Mietvertrag:unbefristet Haus Eigentum des vermieters(privat) Man nehme an Mieter XY geht aus der Wohnung und bemerkt nun, dass er seinen Schlüssel in der Wohnung gelassen hat. Da die Tür jedoch zu war und Mieter XY nicht wusste wie er wieder reinokommen sollte, trat er einmal gegen die Tür (Holz). Dabei passierte nicht viel, jedoch rutschte der Holzsteckramen aus der einen Seite der Tür heraus. Diesen Schaden könnte iMieter XY jedoch in kürzester Zeit reparieren(wär kien großer Aufwand). XY's Vermieter bekam es mit, und meinte daraufhin dass er ihn rauswirft, weil er randaliert habe. Heute kam XY's dann mit einem Din A 4 Blatt( ohne briefumschlag etc) auf dem steht : Name vermieter,anschrift...... name mieter, anschrift.... Sehr geehrter Herr xy hiermit kündige ich ihr mietverhältnis zum xx/xx/xxxx Unterschrift vermieter. Jetzt die Frage : ist es ein kündigungsgrund, ist die kündigung in dieser form rechtsgültig, muss man Mieter XY nicht vorher abmahnen bzw. zeit geben den schaden selbst zu beheben. Bitte um schnelle Antwort Mfg ritschka Geändert von ritschka92 (02.07.2012 um 17:34 Uhr). |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? erst mal schnell die Beschreibung ändern: |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? geändert |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? Zitat: und b) Mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs, steht vor der Kündigung die Abmahnung Fehlen diese beiden Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam. Ein Mieter könnte einfach wohnen bleiben. |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? muss man das dem vermieter erklären oder schriftl. zukommn lassen? |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? Zitat:
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? done |
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| AW: Kündigung gerechtfertigt? Nein. Der Mieter muss keine Rechtsberatung des Vermieters durchführen, schon garnicht zu seinen eigenen Lasten. Das würde der VM bei der Verhandlung seiner Räumungsklage schon rechtzeitig gesagt bekommen. MMn = meiner Meinung nach |
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| kündigung mietverhältnis, rechtsgültigkeit, sachbeschädigung |
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