Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines mündlichen Mietvertrages innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kündigung eines mündlichen Mietvertrages Mieter A und B (B mit Kind aus vorheriger Ehe) sind gemeinsam in die Mietswohnung der Eltern von A gezogen. Vereinbart wurde nur mündlich wieviel an Miete zu zahlen ist. Nach 4 Monaten zusammen wohnen haben sich A und B nun getrennt und leben seit 6 Wochen immernoch in der selben Wohnung da B nicht die passende Wohnung findet. da A aber psychisch sehr unter der Situation zu leiden hat würden gerne die Eltern (Vermieter) von A, Bewohner B (mit Kind) nun kündigen, zumindest den mündlichen vertrag in einen schriftlichen umwandeln um diesen dann fristgerecht zu kündigen. Meine Frage ist nun, gibt es überhaupt eine Möglichkeit B (mit Kind) aus der Wohnung zu bekommen oder kann B solange darin wohnen bleiben bis B eine neue Wohnung hat? und lässt sich der vertrag so einfach in einen schriftlichen ändern? Danke für die Antwort im Voraus. Ist wirklich dringend! |
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| AW: Kündigung eines mündlichen Mietvertrages Zu diesem Beispiel ist zu sagen: Der mündlich geschlossene Mietvertrag ist gültig und kann nur mit Zustimmung aller Parteien durch einen schriftlichen ersetzt werden. Es wäre noch die Frage, ob der Vertrag mit beiden Personen oder nur mit einer (A?) geschlossen wurde? Die Kündigung kann nämlich ggf. nur von beiden Mietern bzw. gegen beide Mieter ausgesprochen werden. Vermieter haben nur sehr begrenzt die Möglichkeit, einen Mietvertrag über eine Begründung zu kündigen. Mietschulden bzw. Eigenbedarf kommen wohl am häufigsten vor. Ohne Begründung geht es nur über §573a BGB, wenn Mieter und Vermieter im selben Haus mit nur zwei Wohnungen leben. Allerdings ist die Kündigungsfrist dann mindestens 6 Monate! Fazit: Die Vermieter würden B nicht bzw. nur mit langer Frist aus der Wohnung bekommen. A hätte mehr Möglichkeiten. Wenn A alleiniger Mieter wäre, könnte er den Auszug wohl mit angemessener Frist fordern, ggf. eine Räumungsklage anstrengen. Wenn A und B gemeinsame Mieter wären, könnte A von B die Zustimmung zu einer Kündigung fordern (ggf. gerichtlich), und nach Ablauf der Frist müssten beide raus (Räumungsklage?). A könnte anschließend einen neuen Mietvertrag mit den vermietenden Eltern abschließen. |
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| AW: Kündigung eines mündlichen Mietvertrages danke schon mal vorab für die schnelle Antwort. Also der mündliche Mietvertrag ist mit beiden A und B geschlossen worden. Ich verstehe bloß noch nicht ganz wie A bei B die Zustimmung zu einer Kündigung fordern kann? A könnte also B kündigen (obwohl A auch nur Mieter ist) allerdings nur mit der Zustimmung von B (die man gerichtich einfordern könnte wenn B sich weigert). Hab ich das so richtig verstanden? |
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| AW: Kündigung eines mündlichen Mietvertrages Hallo, nein, nicht richtig verstanden. Es geht darum, dass die Vermieter nur A und B gemeinsam kündigen können, da beide den MV einegangen sind. Andersherum können A und B als Mieter auch nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Wenn A das Mietverhältnis kündigen möchte, kann er B dazu auffordern und B muss der Kündigung zustimmen. Im Notfall könnte A eine Klage auf Zustimmung gegen B einreichen. In diesem Fall kündigen die Mieter das Mietverhältnis... im Anschluss könnte A einen neuen Mietvertrag mit den Vermietern abschließen. Gruß |
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| AW: Kündigung eines mündlichen Mietvertrages ah ok jetzt hab ichs verstanden. kann man das Ganze evtl auch schriftlich irgendwo nachlesen bzw. steht das in irgendeinem einem Gesetz? Würde mich gerne richtig absichern bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden. Vielen Dank für die Mühen |
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| AW: Kündigung eines mündlichen Mietvertrages Das versteckt sich in einigen Gesetzen und ist nicht so leicht herauszulesen. "Zustimmung zur Kündigung" dürfte aber etliche Suchmaschinentreffer ergeben. Mehr kann man hier nicht sagen, weil die Forenregeln missachtet wurden. Für konkrete Rechtsfälle sind Rechtsanwälte zuständig! |
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