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Kündigung einer der beiden Mietparteien

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung einer der beiden Mietparteien innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 23.05.2006, 15:30
Boardneuling
 
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Kündigung einer der beiden Mietparteien

Folgender Sachverhalt: Zwei Personen mieten eine Wohnung an, beide unterschreiben den Mietvertrag. Nach einer Zeit zieht ein Mieter aus der gemeinsamen Wohnung aus und möchte seinerseits den Mietvertrag "kündigen". Er muss dazu ein ihm von der Wohnungsbaugesellschaft vorgelegtes Formular unterschreiben, eine sogenannte "Verzichtserklärung" und wird gleichzeitig auf die dreimonatige Kündigungsfrist hingewiesen. Der andere Mieter unterschreibt ebenfalls. Welche Wirkung hat so eine "Verzichtserklärung", wenn eine "Kündigung" nur einer Partei nicht möglich ist ??? Kann eine Mietpartei entgegen ihrem Willen und nach erfolgter "Verzichtserklärung" (= Kündigung ?) noch 9 Monate nach Abgabe dieser Erklärung im Mietverhältnis festgehalten werden, wenn in der Zwischenzeit der verbliebene Mieter Mietrückstände verursacht hat ???
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2006, 15:46
V.I.P.
 
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AW: Kündigung einer der beiden Mietparteien

Grundsätzlich kann der Vertrag nur von beiden Mietern, also durch Kündigung beider Mieter, beendet werden.

Wohnungsbaugesellschaften akzeptieren aber oft die Entlassung eines der beiden Mieter, soweit der Ausscheidende auf die Kautionsrückzahlung verzichtet. Das scheint hier der Fall zu sein.

Damit ist der ausgezogene Mieter nach drei Monaten raus.
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