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Kündigung befristeter Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung befristeter Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 11:16
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Kündigung befristeter Mietvertrag

Hallo!
Mal angenommen, es wurde ein befristeter Mietvertrag über die Zeit vom 30. Januar bis 04. März unterschrieben für ein möbiliertes Zimmer, in einer Wohnung, in der der Vermieter auch selbst wohnt? (Untervermietung).
Der Mieter hat nun ein viel besseres Angebot.
Kann der Mieter gemäß § 573c Abs. 3 BGB kündigen, also 14 Tage vor Monatsende?
Oder ist es schädlich, dass das Mietverhältnis bereits am 30. Januar beginnt und nicht am 01. Februar?
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 12:53
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Hier handelt es sich um eine Wohnungsvermietung zum vorübergehenden Gebrauch. Es gilt das, was vertraglich vereinbart ist!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:01
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Im Vertrag ist bezüglich der Kündigung nichts geregelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:22
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Zitat:
Zitat von Schuelie Beitrag anzeigen
... es wurde ein befristeter Mietvertrag über die Zeit vom 30. Januar bis 04. März unterschrieben ...
Was ist daran nicht zu verstehen?
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:30
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

zu verstehen ist das schon, aber der Mieter fragt sich, ob er kündigen kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:36
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Der Vertrag endet zum 4. März. Es kann vorher nicht ordentlich gekündigt werden. Das ist ja gerade der Sinn einer Befristung.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 13:40
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

im vertrag steht kein grund der befristung. ist deshalb evtl unbefristet?!
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  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 14:27
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

wenn die begründung für die befristung bei vertragsabeschluss nicht schriftlich vorliegt, ist die befristung unwirksam und es liegt ein unbefristetes mietverhältnis vor, welches innerhalb von 2 wochen zum monatsende kündbar ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 15:03
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

in einer e- mail hat wurde davon gesprochen, warum nur diese zeit in betracht kommt, gilt das auch? laut §575 ist ja nur die schriftliche form erforderlich. Was ist darunter zu verstehen?

Wird die Miete dann nicht auch fällig, da das Mietverhältnis ja schon am 30. beginnt?
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  #10 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 17:33
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag

Zitat:
Zitat von Schuelie Beitrag anzeigen
Wird die Miete dann nicht auch fällig, da das Mietverhältnis ja schon am 30. beginnt?
Immer diese Bröckchen. Warum kann man nicht gleich den ganzen Sachverhalt darlegen.

Ohne Begründung ist der MV unbefristet und kann auch vor dem eigentlichen Mietbeginn gekündigt werden.
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