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Kündigung auch zum 20 eines Monats??

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung auch zum 20 eines Monats?? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 15.07.2004, 17:49
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Post Kündigung auch zum 20 eines Monats??

Hallo,ich habe mal wieder ein Problem und zwar beträgt die Kündigungsfrist bei mir 3 monate (Vermieter).Kann ich auch zum 20 eines Monats das Mietverhältnis kündigen oder nur zum 1.
Hoffe ihr könnt mir schnell helfen ist wirklich dringend
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2004, 18:33
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ach so und der Vertrag wurde am 1.7.2003 geschlossen und war auf ein Jahr befristet ,gibt es da auch andere Kündigungsfristen ,weil im Mietvertrag auch nichts vereinbart wurde ??

Danke euch schon mal
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2004, 17:57
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Hallo Daggi,danke für deine Schnelle Antwort
Der Vertrag wurde am 01.07.2003 geschlossen und jetzt ist ja schon das erste Jahr um.Der Vertrag war ja auf ein Jahr befristet. Der Vertrag hat sich automatisch verlängert,auf unbestimmte Zeit(keine Angabe im Mietvertrag).Es ist auch sonst keine Kündigungsfrist im Mietvertrag angegeben.Mein Problem ist das mein Vater mir die Wohnung schenkt und ich dann auch darin wohnen möchte,deswegen meine Frage nach der Kündigungsfrist da ich mal was von einem Monat gehört habe.
Muß man da auch was beachten wegen der Eigennutzung? Weil ich das so schnell wie möglich hinter mich bringen möchte und nichts falsch machen möchte .
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