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Küche mitnehmen

Dies ist eine Diskussion zu Küche mitnehmen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:36
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Küche mitnehmen

Beim Abschluss eines Mietvertrages wird vereinbart, dass mann die Eingebaute Küche in der Mietwohnung abkaufen muss (Betrag X). Es wird ein extra Vertrag gemacht wo nur die Küche aufgeführt ist.
Kann man diese gekaufte Küche nach Beendigung des Mietverhältnisses
ohne Probleme aus der Mietwohnung mitnehmen und in seine neue Whg einbauen? (Diese passt zufällig in neue Whg). Oder kann der Vermieter darauf bestehen dass die Küche in der Wohnung bleibt und der Betrag wird wieder ausgezahlt? So billig kann der Mieter keine neue Küche bekommen.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 13:49
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AW: Küche mitnehmen

Da man die Küche per Vertrag käuflich erworben hat, kann man sie beim Auszug auch mitnehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 13:54
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AW: Küche mitnehmen

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Da man die Küche per Vertrag käuflich erworben hat, kann man sie beim Auszug auch mitnehmen.
Zustimmung!

Hier scheint der Vermieter endlich seine alte Küche oder die des Vormieters verscherbelt zu haben.
Auf Ideen kommen so mache Leute! Tz, tz,tz.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 11:20
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AW: Küche mitnehmen

Ab Kaufpreiszahlung ist die Küche dem, der sie erworben hat. Der kann damit machen was er will!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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