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krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Dies ist eine Diskussion zu krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 05.02.2012, 08:06
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Exclamation krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

folgende annahme:

mieterin a wohnt in einer 3-zi-whg mit 81 qm im eg. darunter der keller und die tiefgarage. mieterin a zahlt eine warmmiete von 1160,-€ . die km beträgt 970,-€.

in der kalten jahreszeit (aussentemperatur 0°C und darunter, teilweise bis -10°C) beträgt die temperatur im wohnzimmer und büro trotz voll aufgedrehter heizung nicht mehr als 19°C.

mieterin a hat seit einigen jahren starke probleme mit der hüfte, welche aufgrund der geringen temperaturen in der wohnung sich verschlimmern und noch andere gesundheitliche probleme hinzukommen.

bei einer der letzten eigentümerversammlungen wurde abgestimmt über eine erneuerung der wärmedämmung. von 6 eigentümern haben 4 dafür und 2 dagegen gestimmt. die 4 eigentümer die dafür gestimmt haben wohnen selber in dem haus. die 2, die dagegen gestimmt haben, sind kapitalanleger und haben ihre wohnungen vermietet. da die abstimmung nicht einstimmig war, wurde der antrag abgelehnt.

wie könnte mieterin a weiterverfahren ? wie weit könnte sie die miete mindern? wie könnte die mieterin eventuell den eigentümer dazu "zwingen" die sache mit der wärmedämmung nochmals zu überdenken, gegebenenfalls den letzten eigentümer auch davon zu überzeugen, dass dringend massnahmen zur erneuerung der wärmedämmung notwendig sind.

mieterin a notiert mittlerweile die temperaturen zu unterschiedlichen tageszeiten in den relevanten räumen.
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Alt 05.02.2012, 08:29
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Krankheit ist egal. Mietmangel besteht, wenn Whg. zu kalt, auch wenn Mieter gesund.

19 Grad ist kein schlimmer Mangel.

WEG-Rechtslage ist für Mieter egal. Er halte sich an Vermieter. Ob und wie der auch Eigentümer ist, ist egal.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 08:33
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Zitat:
Zitat von matuf Beitrag anzeigen
wie könnte mieterin a weiterverfahren ?
Den Vermieter am besten schriftlich vom Mangel informieren und ab Zugang der Mitteilung die Miete mindern. Angemessen dürften 5 bis maximal 10 Prozent sein. Hier ein Anhaltspunkt: http://www.hanhoerster.de/html/mietm...ng_heizung.htm (der Einzelfall muss immer genau betrachtet werden!)

Achtung: Abweichungen von einem Grad sind nicht viel, und man muss mit einem genauen Thermometer messen und auch an der richtigen Stelle: nicht an der Wand, und nicht zu hoch und nicht zu niedrig im Raum. Aber da kenne ich die genauen Einzelheiten nicht.

Was die Eigentümerversammlung macht ist nicht Ding der Mieterin, sie kann nur vorschlagen, aber nix machen. Den Druck übt sie direkt auf ihren Vermieter aus.

Warum sucht sie sich eigentlich keine andere Bleibe?

Edit: der Jesus war schon da.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 05.02.2012, 08:58
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Grundsätzlich hat der Vermieter eine Heizpflicht!

Dazu ist erforderlich, dass die installierte Heizung so bemessen ist, dass in der Wohnung ca. 21 Grad erreichbar sind.

Alles was darunter liegt, ist ein Mietmangel.

Wie hoch eine Mietminderung bemessen wird, ist vom Verlust des Wohnwertes abhängig.
Da der Mieter für eine solche Maßnahme beweispflichtig ist, sollte man nicht leichtfertig mindern.

Und unbedingte Voraussetzung ist die Meldung des Mangels an den Vermieter. Da sollten dann schon nachvollziebare Messungen den Mangel bestätigen.
Gemessen wird in der Mitte eines Raumes auf einer Höhe von ca. 1 m.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 18:59
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

"Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus."

"Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar."

http://www.mieterbund.de/941.html

Der Mieter soll ( oder hat es schon ) den Vermieter umgehend nachweisbar ! den Mangel melden.
Ab dem Zeitpunkt, bei dem nachweisbar der Vermieter informiert wurde, kann die Warmmiete ( nicht Kaltmiete ) gemindert werden.
Es bedarf keiner Fristsetzung.

Da Mietminderung nach nach gesetzlichen Werte, sondern Werten aus Gerichtsurteilen gemindert wird, ist die Minderung nicht so ganz einfach.

mehr hier
http://www.mieterbund.de/wohnungsmae...minderung.html

Der Mieterbund hat auch eine Hotline für Nichtmitglieder
http://www.mieterbund.de/index.php?id=723

Bei den oben genannten Werten, sollte der fiktive Mieter aber mal über eine Mitgliedschaft nach denken.
Dann hätte der fiktive Mieter sofort Rechtsberatung und der gesamte Schriftverkehr wird durch Spezialisten übernommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:10
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Zitat:
Zitat von matuf Beitrag anzeigen

mieterin a notiert mittlerweile die temperaturen zu unterschiedlichen tageszeiten in den relevanten räumen.
Besser wäre zusätzlich auch fotografische Aufzeichnungen ( zumindest stichproben ) mit Datum + Uhrzeit und möglichst auch mal Stichproben mit Zeugen.
Wenn der Vermieter im Falle eines Rechtsstreits dann behaupten würde, die Wohnung ist locker 22 Grad warm, könnte der Mieter das wiederlegen.

Thermometer an einem Platz bei dem deutlich sichtbar ist, das es sich um diese Wohnung handelt und Foto per handy auf nehmen und an eine(n) schicken, wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:37
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Liebe/r Enzian :
Zitat:
Bei den oben genannten Werten, sollte der fiktive Mieter aber mal über eine Mitgliedschaft nach denken.
Dann hätte der fiktive Mieter sofort Rechtsberatung und der gesamte Schriftverkehr wird durch Spezialisten übernommen.
... wir wollen doch nicht gleich sooo euphorisch werden!
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:02
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Angemessen dürften 5 bis maximal 10 Prozent sein.
Stimme ich nicht zu, aber ob 5, 10 oder sogar 20 %, das hängt von den konkreten Werten ab.
In dem fiktiven Fall ist dringend professionelle Hilfe anzuraten.

Bei der hohen Warmmiete, machen 5 % Unterschied schon sehr viel aus.
Der Mieter kann aber schon, den Vermieter ( mit Nachweis ) auf den Mangel hinweisen und weiterhin mitteilen, das die Miete unter Vorbehalt bezahlt wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:41
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

gehen wir einen schritt weiter:

fiktiver mieter beauftragt einen gutachter, der sich dieser geschichte annimmt. in dem gutachten wird klargestellt, dass die wärmedämmung nicht ausreichend ist. weiterhin wird im gutachten darauf hingewiesen, dass die heizkörper für die wohnräume nicht ausreichend dimensioniert sind. der gutachter nimmt an, dass die berechnungen hierfür damals falsch waren.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:23
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AW: krank durch mangelnde beheizbarkeit / mangelnde wärmedammung

Zitat:
Zitat von matuf Beitrag anzeigen
...in dem gutachten wird klargestellt, dass die wärmedämmung nicht ausreichend ist.
Das an sich ist irrelevant, solange es warm genug wird.

Zitat:
weiterhin wird im gutachten darauf hingewiesen, dass die heizkörper für die wohnräume nicht ausreichend dimensioniert sind. der gutachter nimmt an, dass die berechnungen hierfür damals falsch waren.
Das ist ein typischer Mangel der Mietsache, auf den reagiert werden kann
- durch Verbesserung der Isolierung
- durch Umbauten der Heizkörper
- durch die Mietminderung (was allerdings nicht behebt).
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