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Kostenumlage Fahrsuhl

Dies ist eine Diskussion zu Kostenumlage Fahrsuhl innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 21.06.2009, 21:25
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Kostenumlage Fahrsuhl

[SIZE=2]Wenn sich in einem Mehrfamilienhaus gleichzeitig eine Gemeinschaftspraxis und eine Zahnarztpraxis befinden und ständig Patienten den Fahrstuhl benutzen, ist es dann rechtens, wenn man als Mieter nach der Größe der Wohnung an den Kosten des Fahrstuhles zahlt ?
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Alt 22.06.2009, 12:07
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AW: Kostenumlage Fahrsuhl

Zitat:
Zitat von elbflorenz
[SIZE=2]Wenn sich in einem Mehrfamilienhaus gleichzeitig eine Gemeinschaftspraxis und eine Zahnarztpraxis befinden und ständig Patienten den Fahrstuhl benutzen, ist es dann rechtens, wenn man als Mieter nach der Größe der Wohnung an den Kosten des Fahrstuhles zahlt ?
Ja, wenn dieser Umlagemaßstab im Mietvertrag so vereinbart ist!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:36
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AW: Kostenumlage Fahrsuhl

Zitat:
Zitat von elbflorenz
[SIZE=2]Wenn sich in einem Mehrfamilienhaus gleichzeitig eine Gemeinschaftspraxis und eine Zahnarztpraxis befinden und ständig Patienten den Fahrstuhl benutzen, ist es dann rechtens, wenn man als Mieter nach der Größe der Wohnung an den Kosten des Fahrstuhles zahlt ?
Das kann ein Fehler in der Abrechnung bedeuten, muss es aber nicht. Befinden sich, wie in diesem Beispiel, Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nach Wohnungen und Gewerbe getrennt werden. Zumindest muss der Verteilerschlüssel dies entsprechend berücksichtigen. Das geschieht zumeist durch die Angabe der Fläche, die der Gewerbeanteil am Gebäude einnimmt. Ein Mieter sollte seine Betriebskostenabrechnung dahingehend genau überprüfen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:42
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AW: Kostenumlage Fahrsuhl

Zitat:
Zitat von Senior
Das kann ein Fehler in der Abrechnung bedeuten, muss es aber nicht. Befinden sich, wie in diesem Beispiel, Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nach Wohnungen und Gewerbe getrennt werden. Zumindest muss der Verteilerschlüssel dies entsprechend berücksichtigen. Das geschieht zumeist durch die Angabe der Fläche, die der Gewerbeanteil am Gebäude einnimmt. Ein Mieter sollte seine Betriebskostenabrechnung dahingehend genau überprüfen.

So ist es.

Berücksichtigt die Abrechnungsvereinbarung dies nicht, könnte der Einwand der nicht sachgerechten Kostenverteilung zutreffend sein.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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