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Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Dies ist eine Diskussion zu Kostenerstattung bei Zwangsauszug innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 14:54
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Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Wenn eine Wohnungsbaugesellschaft jemandem die Wohnung kündigen würde, weil die Häuser abgerissen werden, welche Kosten neben den Umzugskosten könnte man von ihr verlangen? Telefonummeldekosten, Kosten für Änderung des Personalausweises; wie sähe das aus mit Kosten für Reinigung nach Handwerkerarbeiten, Kosten für z. B. Gardinen neu anbringen (also kleine Handwerksjobs). Die Umzugskosten wären geklärt, alles andere mündlich ungefähr so: wir übernehmen alle anfallenden Kosten... Könnte man also o.g. Ummeldekosten in Rechnung stellen? Oder eben Pauschbe-träge?
Danke für Tipps und alles Gute für den Jahreswechsel.

Geändert von joerg4sabine (29.12.2011 um 17:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 15:40
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug


Nach der Änderung des Beitrages wäre dann die erste Frage, was steht in dem Kündigungsschreiben?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:20
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Wenn die Kündigung gerechtfertigt und fristgerecht ist, besteht m.E. gar kein Anspruch. Deshalb sollten alle Einzelheiten des Angebotes mit denen genau ausgehandelt werden!
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:36
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Ich frag mich gerade was Ummeldekosten sein sollen oder Kosten für die Änderung des Personalausweises, das ist doch alles gratis. Ich hab jedenfalls bei meinen letzten drei Umzügen nichts dafür bezahlt. Auch Kosten für Reinigung nach Handwerkerarbeiten finde ich persönich sehr übertrieben. Man wird ja wohl selbst saugen und wischen können.
Kann es sein das hier jemand versuchen möchte die Wohnungsbaugesellschaft auszusackeln? Man sollte dabei sehr vorsichtig sein. Ich erinnere mal an das Märchen vom Fischer und seiner Frau
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:39
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Zitat:
Ich erinnere mal an das Märchen vom Fischer und seiner Frau
hmmm... welche meinst Du denn - Joschka hatte mehrere!
Casa and Angelito like this.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:42
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Zitat:
Wenn eine Wohnungsbaugesellschaft jemandem die Wohnung kündigen würde, weil die Häuser abgerissen werden, welche Kosten neben den Umzugskosten könnte man von ihr verlangen?
Gar keine - wenn die Kündigung nach geltendem Recht ausgesprochen wird!
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  #7 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 19:09
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AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug

Zustimmung!

Falls eine ordentliche Kündigung mit den entsprechenden Begründungen und Erklärungen ausgesprochen wurde, hätte der Mieter wohl keine Ansprüche.

Anscheinend ist das Unternehmen in diesem Beispiel aber bereit, Kosten zu übernehmen. Dazu müsste der TE allerdings etwas mehr in die Details gehen, da die Foren-Glaskugeln gerade jetzt, kurz vor Neujahr, sehr trübe sind.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:21
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wenn allerdings umzugskosten übernommen werden, könnte man davon ausgehen, dass es sich um ne art abfindung handelt, weil die kündigung eben nicht rechtlich gedeckt war... dann wär verhandeln angesagt.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:29
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wenn allerdings umzugskosten übernommen werden, könnte man davon ausgehen, dass es sich um ne art abfindung handelt, weil die kündigung eben nicht rechtlich gedeckt war... dann wär verhandeln angesagt.
Oder die sind einfach kulant, weil sie dann keine Probleme mit möglichen Zwangsräumungen haben. Umzugskosten sind deutlich günstiger als ne Räumungsklage und Zwangsräumung und außerdem zeitsparender. Wenn ein Mieter nicht auszieht, dann kann man ihm ja auch nicht die Bude über der Rübe wegreissen
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  #10 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 03:12
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Aber wir sind uns doch einig darüber, dass dies mit der Eingangsfrage nichts mehr zu tun hat und reine Spekulation ist!
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