Dies ist eine Diskussion zu Kostenerstattung bei Zwangsauszug innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kostenerstattung bei Zwangsauszug Danke für Tipps und alles Gute für den Jahreswechsel. Geändert von joerg4sabine (29.12.2011 um 17:17 Uhr). |
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug |
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Wenn die Kündigung gerechtfertigt und fristgerecht ist, besteht m.E. gar kein Anspruch. Deshalb sollten alle Einzelheiten des Angebotes mit denen genau ausgehandelt werden!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Ich frag mich gerade was Ummeldekosten sein sollen oder Kosten für die Änderung des Personalausweises, das ist doch alles gratis. Ich hab jedenfalls bei meinen letzten drei Umzügen nichts dafür bezahlt. Auch Kosten für Reinigung nach Handwerkerarbeiten finde ich persönich sehr übertrieben. Man wird ja wohl selbst saugen und wischen können. Kann es sein das hier jemand versuchen möchte die Wohnungsbaugesellschaft auszusackeln? Man sollte dabei sehr vorsichtig sein. Ich erinnere mal an das Märchen vom Fischer und seiner Frau
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Zitat:
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Zitat:
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Zustimmung! Falls eine ordentliche Kündigung mit den entsprechenden Begründungen und Erklärungen ausgesprochen wurde, hätte der Mieter wohl keine Ansprüche. Anscheinend ist das Unternehmen in diesem Beispiel aber bereit, Kosten zu übernehmen. Dazu müsste der TE allerdings etwas mehr in die Details gehen, da die Foren-Glaskugeln gerade jetzt, kurz vor Neujahr, sehr trübe sind. |
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug wenn allerdings umzugskosten übernommen werden, könnte man davon ausgehen, dass es sich um ne art abfindung handelt, weil die kündigung eben nicht rechtlich gedeckt war... dann wär verhandeln angesagt. |
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| AW: Kostenerstattung bei Zwangsauszug Zitat:
__________________ Zitat:
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