Dies ist eine Diskussion zu Kostenbeteiligung!! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kostenbeteiligung!! eine Mieterin will auf eigenem Wunsch eine neue Küche und bestellt sich eine Planküche beim Küchenhersteller. Dadurch fallen Kosten an wie im Bereich Elektro,Sanitär und Fliesen. Die Mieterin will gleich bei Fliesenarbeiten auch die WC fliesen lassen und den Toilettensitz erneuern da er sich gelöst hätte.Das Angebot vom Vermieter die Kosten für den Sitz und Spülkasten zu übernehmen(gibs ja als Komplettpacket für ca.60-70 ) weigerte Sie und fördert jetzt einen Hängetoilette.Die Kosten belaufen sich weit über das drei Fache.Die alte Toilette ist auch eine normale Sitztoilette. Wo haben sie Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Teilerstattung? Bei Kostenübernahme kann ich dann die Miete erhöhen? Danke im vorraus c.b |
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| AW: Kostenbeteiligung!! Extrawünsche gehen zu Lasten des Mieters. Der VM ist nur dazu verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu halten. Wenn der Mieter die Kostenübernahme für einen neuen Spülkasten ablehnt soll sich der Vm doch freuen. lg
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Kostenbeteiligung!! Ich-Fragen dürfen gem. Forenregeln nicht beantwortet werden! |
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| AW: Kostenbeteiligung!! Zitat:
lg
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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