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Kosten Kammerjäger Vormieter

Dies ist eine Diskussion zu Kosten Kammerjäger Vormieter innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:35
Boardneuling
 
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Kosten Kammerjäger Vormieter

Mal angenommen Mieterin M ist aus einer Mietwohnung ausgezogen. Mieterin M hat 2 Katzen in der Wohnung gehalten. Der Nachmieter E behauptet nun (10 Tage nach dem Auszug von M und Einzug von E)die Wohnung sei von Katzenflöhen verseucht. Er wird wohl von den Flöhen Nachts gebissen.

Er hat wohl auch bereits ein Spray gegen die Flöhe in der Wohnung verwendet, jedoch ohne Erfolg.

Der Vermieter möchte nun einen Kammerjäger rufen und die Kosten der Vormieterin M in Rechnung stellen.

Jedoch hat sich M vom Tierarzt bestätigen lassen, dass ihre Katzen keine Flöhe haben. Auch hatte Mieterin M niemals Probleme mit Flöhen in der Wohnung und auch in der neuen Wohnung nicht.

Der Vermieter behauptet nun allderdings, die Flöhe sind definitiv durch die Katzen von Mieterin M eingeschleppt worden und wird die Kosten für den Kammerjäger notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Vermieter die Kosten M in Rechnung stellen? Wer ist hier in der Beweispflicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:43
772 772 ist gerade online
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AW: Kosten Kammerjäger Vormieter

Die Beweispflicht liegt immer bei demjenigen der einen Schaden reklamiert, im Beispiel also beim Vermieter. Er müsste also beweisen, dass Katzenflöhe vorhanden sind und dass diese den Nachmieter gebissen haben, und vor allem beweisen, dass die Flöhe von den Katzen der Beschuldigten stammen. Die Untersuchung der Katzen durch den Tierarzt ist schon ein guter Gegenbeweis.
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:46
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AW: Kosten Kammerjäger Vormieter

nach dem 772 schneller war ....
stimme ich einfach zu
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 14:34
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AW: Kosten Kammerjäger Vormieter

Der Vermieter sollte wissen, dass er nach § 535 S.2 die Verpflichtung hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das beinhaltet natürlich auch das Freihalten von Ungeziefer.

Da kein Beweis für das Verschulden eines anderen vorliegt, hat der Vermieter die Kosten allein zu tragen.
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beweispflicht, kammerjäger, katzen, kosten, vormieter

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