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Kosten für nicht beaufragetn Maler zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Kosten für nicht beaufragetn Maler zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2006, 15:07
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Unhappy Kosten für nicht beaufragetn Maler zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.

Ich bin letzte Jahr als Mieter aus eine Wohnung, in der ich 2 Jahre gewohnt habe, ausgezogen.
An meinem letzten Tag, wo ich noch in der Wohnung gewohnt habe, habe ich eine "Böse Überrraschung" erlebt.
Als ich nach Hause kam, stand ein Maler in meiner Wohnung und streichte die Wände. Am nächsten Tag sollte die Übergabe mit dem Vermieter stattfinden. Da der Vermieter mit im Haus wohnt, hab ich ihn gleich aufgesucht. Er sagt zu mir, das er den Maler beauftragt und in meine Wohnung hineingelassen hat, da angeblich deutliche Gebrauchsspüren an den Wänden der Wohnung (Dachgeschoss) seien.
Am nächsten Tag zur Wohnungsübergabe sah man dann das Unheil. Da der Maler nicht alle Wände komplett gestrichen hat, sondern nur einzelne Stellen überstrichen hat, waren die ganzen Wände fleckig.
Der Vermieter meinte, das die Wohnung so nicht neu vermietet werden kann und der Maler nocheinmal kommen muss. Die Kosten dafür würde er mir in Rechnung stellen. Ich habe mich vor Ort gleich gegen diese Forderung gewährt habe gab mir mein VM die Kaution nicht heraus.
Nach mehereren Wochen Briefverkehr erhielt ich meine Kaution, allerdings mit Abzug der Malerkosten. Ich habe die Malerkosten per Mahnverfahren zurück verlangt. Allerdings hat der VM Einspruch gegen das Mahnverfahren eingelegt und vor einem Rechtspfleger (Niederschrift liegt mir vor) ausgesagt, das ich unter Zeugen (VM und Maler) die Kostenübernahme der Malerkosten eingestimmt habe. Dies ist jedoch nicht der Fall und ich weiß auch nicht, wann das gewesen sein soll.
Das Problem ist, dass VM und Maler gut befreundet sind und sich sicherlich gegenseitig decken werden. ich allerdinsg stehe allein da. Nur zur Wohnungsübergabe habe ich einen Zeugen.

Meine Fragen an euch sind daher:
Was kann ich dagegen tun.
Ich habe nie einen Vertrag für die MAlerarbeiten in Auftrag gegegeben geschweige denn unterzeichnet. Mir wurde nie eine Angebot /Kostenvoranschlag gemacht / gegeben.
Meiner Meinung nach hat der VM den Maler beauftrag daher müsste er die Rechnung zahlen.
Zumal er den Maler ohne meine Einverständnis in meine Wohnung gelassen hat und die Malerarbeiten noch vor meinem Auszug (Übergabe) getätigt wurden.

Könnt ihr mir da irgendwie Tipps gegen?Denn ich weiß nicht mehr weiter.

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2006, 15:47
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AW: Kosten für nicht beaufragetn Maler zahlen?

Sie haben sich viel Mühe mit dem Threat gegeben. Dennoch muß ich Sie auf die Forenregeln aufmerksam machen: Hier werden nur "fiktive" Sachverhalte diskutiert. Individuelle Rechtsberatung kann und darf es hier nicht geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 21:33
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AW: Kosten für nicht beaufragetn Maler zahlen?

Guten Abend TineW,

wenn Sie Ihren Beitrag abstrahieren sollten, könnten darauf auch Stellungnahmen abgegeben werden.

Gruß
Kamphausen
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