Dies ist eine Diskussion zu Konsequenzen Fristlose Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Konsequenzen Fristlose Kündigung Zu folgendem Fallbeispiel hätte ich einige Fragen: Der Mieter einer Wohnung (Alleinstehend) zahlt zu zwei aufeinanderfolgenden Terminen seine Miete nicht und bleibt die Nebenkostenabrechnung schuldig. Er wird mehrfach mündlich aufgefordert und vertröstet stets auf die nächste Woche, die Vermieter mahnen fast Täglich mündlich an. Um Ruhe zu erlangen steht der Mieter eines Tages mit Durchdrucken von Überweisungsträgern samt Eingangsstempeln der Bank, vor der Tür der Vermieter und behauptet die Überweisung ausgeführt zu haben. Als sich herausstellte, das diese Überweisungen (mit Wissen des Mieters) nicht gedeckt sind kündigen die Vermieter Fristlos (mit begründung der 2 aufeinander ausgebliebenen Mieten im zweiten Monat. Es wird eine Frist von 10 Tagen zum Auszug gesetzt. Mit Fristverstreichen räumt der Mieter alle Gegenstände mit Ausnahme sperriger Teile wie Schrank, Sofa und Bett aus der Wohnung und sagt zu, diese noch am selben Abend abzuholen(die Schlüßel werden nicht übergeben). Dieses tut er nicht und vertröstet die Vermieter telefonisch an den darauffolgenden Tagen jeweils auf den Folgetag. Nach 5 Tagen räumen die Vermieter unter Zeugen die Wohnung leer, tauschen die Schlößer und lagern die Gegenstände in einer Garage ein. Weitere 2 Tage später erscheint der ehemalige (und zwischenzeitlich unerreichbare) Mieter und holt ohne etwas zu beanstanden sein restliches Eigentum ab. Zu den Fragen: 1. Ist in einem solchen Fall die fristlose Kündigung mit einer Räumungsfrist von 10 Tagen zuläßig? 2. Hat sich der Mieter durch die Vorlage der wissentlich nicht gedeckten Überweisungsträger eines Betrugs schuldig gemacht? 3. Ist das betreten der Wohnung und dessen Leerräumung durch den Vermieter gerechtfertigt? 4. Sollte der Mieter im Nachhinein behaupten, welche seiner Gegenstände seien abhandegekommen oder beschädigt, wo und in welchem Maße liegt die Beweispflicht? 5. Kann der Vermieter nach Verrechnung der Kaution mit den Mietschulden und neben der nicht beglichenen Nebenkostenabrechnung weitere Forderungen an der Mieter stellen? Wie Beispielsweise: Mietausfall aufgrund fehlendem Nachmieter wegen der nicht fristgerechten Kündigung, Inseratskosten, Nutzungsentschädigung für die Garage. Mit freundlichen Grüßen Maik |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung Zitat:
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Gruß Dea |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung Zitat:
Wann ist ohne Schlüßelübergabe denn die Aufgabe zu erkennen? Wenn noch ein Putzeimer drin steht? Ein Lappen? Oder erst bei vollständiger Räumung (was in vielen Fällen ja Probleme aufwirft.. Zitat:
Geändert von MaikG (01.06.2012 um 13:05 Uhr). |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung Zitat:
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung [QUOTE=MaikG;989454]1. Zitat:
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__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung Also ich sehe das ganz anders. Wollte der Mieter jetzt etwas böses könnte er per Polizei in "seine" Wohnung zurück weil er diese nicht aufgegeben hat und die Schlüssel nicht übergeben hat. Er könnte den Vermieter wegen Hausfriedenbruchs verklagen, er könnte behaupten es wären Goldmünzen im Schrank gewesen wenn er einen Zeugen benennt, er hätte das Recht sofort wieder einzuziehen und die Schlüssel ausgehändigt zu bekommen. Der Vermieter hätte einen Räumungstitel erwirken müssen, bzw ganz sicher gehen müssen dass der Mieter ausgezogen ist und kann hier einfach froh sein dass der Mieter nicht schlau ist. Der Vermieter hat in verbotener Eigenmacht gehandelt, sich strafbar gemacht und kann nur auf den Spruch wo kein Kläger da kein Richter hoffen. Und wenigstens die Sachen ordentlich lagern. Ich weiss nicht ob ich anstelle des Vermieters klagen würde, wenn sich der Mieter richtig beraten lässt könnte dem Vermieter schlimmes blühen. Und ich wundere mich darüber dass eine eigenmächtige Räumung nach 10 Tagen hier als "richtig" wird. Warum dauern sonst "Räumungen" bei fuchsigen Mietern bis zu 2 Jahren????? |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung Rechtlich oder moralisch? Zitat:
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Das ist aber kein Problem des Mietrechts, sondern ein allgemeines prozessrechtliches Problem, weshalb es die Strafbarkeite des Prozessbetruges und der Falschaussage gibt. Wenn es eine bessere Idee gibt, wie die ZPO mit der Handhabung streitiger Behauptungen umgehen soll, dann her damit. Zitat:
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Wer hat das gesagt (jedenfalls unter der Prämisse, dass der Mieter nicht tatsächlich ausgezogen wäre?). Zitat:
Gruß Dea |
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| AW: Konsequenzen Fristlose Kündigung natürlich rechtlich. Hier wurde aber nicht auf Räumung geklagt sondern nach 10 Tagen einfach selbst geräumt. Ohne Schlüsselübergabe und ohne dass wirklich sichergegangen wurde, dass der Mieter ausgezogen ist. Klar meine ich eine Strafanzeige bei Austausch der Schlüssel und soweit ich weiss benötigt der Mieter keinen Gerichtsvollzieher wenn er in "seine" Wohnnung zurück will solange kein Räumungstitel vorliegt sondern er ruft einen Schlosser und die Polizei. |
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| fristlose kündigung, mietnomade, mietschulden |
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