Wie sieht es aus, wenn 2 Personen zusammen einen
Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen haben, der Mietvertrag mit einem 1 Mieter beendet ist, der 2. Mieter jetzt gekündigt und geräumt werden soll, ist eine
Räumungsklage gegen den bereits ausgezogenen Mieter ebenfalls erforderlich?
Beispielshafter Sachverhalt: Das Mietverhältnis mit dem einen Mieter wurde durch Gerichtsurteil meinetwegen vor einem halben Jahr gekündigt. Der andere Mieter wird jetzt ebenfalls gekündigt und gegen den bereits ausgezogenen Mieter wird Räumungsklage erhoben. Begründet wird dies damit, dass der ausgezogene 2. Mieter ja schliesslich noch im Mietvertrag steht, wieder auftauchen und sich der Räumung widersetzen könnte. Dieses Risiko sei dem Vermieter nicht zuzumuten, so dass Räumungsklage eingereicht werden müsse, die für den betroffenen ausgezogenen Mieter natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist, obwohl er in dem Haus nicht mehr wohnt und sich niemals einer Räumung widersetzen würde.
Auf der einen Seite steht jetzt das Interesse des Vermieters, das Haus auch tatsächlich frei zu haben und auf der anderen Seite wird die Auffassung vertreten, dass eine Räumung ohne Weiteres möglich sei, wenn dem Gerichtsvollzieher nachgewiesen wird, dass das Mietverhältnis mit dem ausgezogenen Mieter schon lange beendet sei und insofern überhaupt kein
Rechtsschutzbedürfnis für eine
Klage des Vermieters vorliegen würde.
Sind diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen oder Urteile bekannt?