Dies ist eine Diskussion zu Komplexer Schaverhalt bei Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Komplexer Schaverhalt bei Kündigung - Im April schlossen Vermieter A und Mieter B einen Mietvertrag über eine private Immobilie. Vertragsbeginn wäre laut Vertrag der 1.8.2007 gewesen - Am 27.6. kündigt Mieter B diesen Mietvertrag telefonisch auf (Gründe: Schwangerschaft der Frau und Jobwechsel), zudem schickt er am selben Tag eine E-Mail an A, deren Erhalt A auch bestätigt. - Am 9.7. schickt B zudem als Einschreiben eine schriftliche Kündigung an A, die dieser auch am 11.7. erhält - A will nun von B die Miete für August, September und Oktober, verzichtet jedoch auf eine Übernahme der Nebenkosten. Hierfür beruft er sich für die Oktobermiete lediglich auf die zu spät zugegangene schriftliche Kündigung. - B möchte auch nicht in Wohnung einziehen, da er mittlerweile eine andere Wohnung bewohnt; er verlangt keine Überlassung der Mietsache. - B hat A angeboten, bei der Hilfe nach einem Nachmieter zu unterstützen; dies hat A abgelehnt. Nun zu den Fragen: Welche Ansprüche hat B, die ihm helfen, die Oktobermiete nicht zahlen zu müssen? Was kann der B unternehmen, sollte er feststellen, dass ab dem 1.8. die Wohnung immer noch von A bewohnt wird? Kann er daraus folgernd die Mietabgaben an A mindern? Muss A dem B gestatten, ihm Nachmieter vorzuschlagen? Vielen Dank für rege Unterstützung und Diskussionsteilnahme. |
| |||
| AW: Komplexer Schaverhalt bei Kündigung Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Komplexer Schaverhalt bei Kündigung Zitat:
|
| |||
| AW: Komplexer Schaverhalt bei Kündigung Der Mietvertrag ist doch bis einschließlich Ende Oktober wirksam. Das bedeutet, dass der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Überlassung der Mietsache hat. Ist dem Vermieter die Überlassung aber unmöglich, weil er die Mietsache selbst nutzt, wird der Mieter für diese Zeit von der Verpflichtung zur Mietzahlung frei. Warum sollte er auch für eine Leistung zahlen sollen, die er nicht erhalten kann? Einer Aufforderung an den Vermieter bedarf es insoweit nicht. Ausschlaggebend ist allein, ob der Vermieter seine Vertragspflichten erfüllen kann oder nicht! |
| |||
| AW: Komplexer Schaverhalt bei Kündigung Das bedeutet also, dass der B z.B. Mitte August schaut, ob irgend jemand (z.B. A) noch in der Wohnung residiert. Ist dies der Fall, so könnte sich B auf § 326 BGB stützend an A wenden und angeben, dass er die Mietzahlungen um mindestens die halbe Miete eines Monats mindern wird? |
| |||
| AW: Komplexer Schaverhalt bei Kündigung Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mathematik komplexer Systeme | Nachrichten: Wissenschaft | 17.11.2008 13:00 |
| Mietmängel + Kündigung, etwas komplexer ;) | Mietrecht | 23.10.2006 13:33 |
| komplexer innerfamiliärer Konflikt | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 14.05.2006 19:40 |
| Unfallflucht - komplexer Fall.. | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.05.2006 10:56 |
| komplexer Fall | Schulrecht und Hochschulrecht | 30.04.2005 00:46 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios