Dies ist eine Diskussion zu Klauseln aus Wohnungsübergabeprotokoll für Mietvertrag wirksam (Endrenovierung)? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Klauseln aus Wohnungsübergabeprotokoll für Mietvertrag wirksam (Endrenovierung)? für das folgende Beispiel wäre ich um eine Hilfe dankbar. vor gut 7 Jahren hat ein Paar einen Mietvertrag mit den üblichen Klausen zur Endrenovierung unterschrieben. Bei der Wohnungsübergabe an das Paar, bei der neben dem Vermieter auch die Vormieter anwesend waren, wurde vom Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt. In diesem Übergabeprotokoll wurde der Punkt "Als Grundlage dient das Übergabeprotokoll bei Einzug der Vormieter in die Wohnung" aufgenommen. In diesem zweiten Übergabeprotokoll des Vormieters ist als Punkt aufgeführt, das die Wohnung bei Einzug unrenoviert ist und die Vermieter daher bei Auszug nicht renovieren müssen. Ist daher der genannte Eintrag aus dem zweiten Übergabeprotokoll im ersten Übergabeprotokoll gültig? Wenn ja, wird daher die Klausel zur Endrenovierung aus dem Mietvertrag hinfällig? Danke schonmal für die Antworten |
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| AW: Klauseln aus Wohnungsübergabeprotokoll für Mietvertrag wirksam (Endrenovierung)? Grundsätzlich hat der Vormieter und dessen Protokoll nichts mit dem neuen Mietverhältnis zu tun. Ein Protokoll beschreibt lediglich den Zustand der Wohnung bei Übergabe/Übernahme. Rechtsverbindlich für das Mietverhältnis und eventuelle Klauseln ist der Mietvertrag zwischen neuem Mieter und Vermieter. |
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| AW: Klauseln aus Wohnungsübergabeprotokoll für Mietvertrag wirksam (Endrenovierung)? Zitat:
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| AW: Klauseln aus Wohnungsübergabeprotokoll für Mietvertrag wirksam (Endrenovierung)? Zitat:
Es dürfte eine unangemessene Benachteiligung sein, wenn der neue Mieter sowohl beim Einzug als auch beim Auszug renovieren muss. Standardformularmietvertrag mal vorausgesetzt, wäre diese Klausel nach AGB-Recht wohl unwirksam. Es hängt also von den tatsächlichen Verhältnissen beim EInzug der neuen Mieter ab. Und den Nachweis, dass die Wohnung doch renoviert war, wird der Vermieter nicht führen können. Die "Übersetzung" der Bezugnahme auf das alte Protokoll kann nur lauten: Die Wohnung wird auch dem Nachmieter unrenoviert übergeben. |
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