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Klage zur Räumung

Dies ist eine Diskussion zu Klage zur Räumung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.07.2009, 21:32
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Post Klage zur Räumung

Mieter B hat mit Vermieter A einen Mietvertrag geschlossen. Jetzt bekommt Mieter B von Vermieter A eine Räumungsklage. Mieter B ist arbeitslos geworden. Muss Beteiligter C (Amt) für die Mietschulden von Mieter B die er an Vermieter A hat aufkommen, wenn Mieter B alleine ist und eine größere Wohnung als 45 qm bewohnt?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 21:35
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AW: Klage zur Räumung

Keine Ahung, wieviel qm einem da zustehen. Aber da dürfte das Amt auch einen Ermessensspielraum haben. Einfach mal beim Amt nachfragen, die helfen doch mW gerne weiter.

Warum wird die Miete nicht einfach bezahlt?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 21:38
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Post AW: Klage zur Räumung

Durch Arbeitslosigkeit. Mieter B bekommt knapp 400 €. reicht nicht für die Miete. Es ist die Frage ob Beteiligter C die Mietrückstände bezahlt
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 21:41
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AW: Klage zur Räumung

Da wäre ja der Hartz IV Satz höher als das Arbeitslosengeld. Suspekt.

Ob C bezahlt, weiß ich nicht. Hierzu sollte einfach mal bei C angefragt werden. Es müsste ohnehin ein Antrag gestellt werden. Da kann also nix schief gehen, wenn das RASCH gemacht wird.
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Alt 16.07.2009, 21:55
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AW: Klage zur Räumung

Nach den mitgeteilten Informationen dürfte durchaus ein Anspruch nach SGB II, der sich auf auf die Kosten der Unterkunft bezieht, in Betracht kommen.

Diese Fragestellung sollte darüber hinaus im Forum "Sozialrecht" erörtert werden.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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Alt 17.07.2009, 13:06
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AW: Klage zur Räumung

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Nach den mitgeteilten Informationen dürfte durchaus ein Anspruch nach SGB II, der sich auf auf die Kosten der Unterkunft bezieht, in Betracht kommen
Nicht aber für aufgelaufene Mietschulden! Hier wäre eine Anfrage beim Sozialamt sinnvoll. Es könnte auf Darlehnsbasis erledigt werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 22:19
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AW: Klage zur Räumung

Ich würde sagen, dass es hier wirklich auf das zuständige Amt ankommt und auch auf das was evtl. vom Mieter beim Amt bereits bekannt ist.
Wir hätten folgenden Fall gehabt:
Mieter hat Miete für 2 Monate nicht bezahlt, fristlose Kündigung wurde ausgesprochen und Räumungsklage eingereicht. Sozialamt wurde informiert, hat sich mit Anwalt des VM in Verbindung gesetzt, dass Mietschulden übernommen würden, wenn die hilfsweise fristgerechte Kündigung zurückgenommen werden würde. Die war zweifelhaft, da nie eine Abmahnung wegen Mietschulden kam. RA des VM hat Zahlung abgelehnt, da auch sonst Probleme mit Mietern vorhanden waren. Amt hat nicht bezahlt, Mieter war draussen.
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