Dies ist eine Diskussion zu Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Ein Mietspiegel gibt es nicht. Der Mieter zahlt eine pauschale Wammiete, wobei nichts abgelesen und und keine Nebenkosten abgerechnet werden, weil keine Instrumente zum Ablesen vorhanden sind. Daher ist die Kaltmiete schwer zu ermitteln. Wenn allerdings ein Sachverständiger beauftragt werden sollte, der den Mietwert der Wohnung feststellen soll, dann könnte evtl. wegen der schlechten Ausstattung rauskommen, daß die Miete überhöht ist (20% über Wert). Mich stört der letzte Absatz auf der Webseite: "Lässt sich der Vermieter auf eine außergerichtliche Einigung nicht ein, muss geklagt werden. Außerdem kann und wird das Ordnungs- oder Wohnungsamt der Stadt eingeschaltet werden. Dann wird es für den Vermieter teuer: Prozesskosten, Mietsenkung, Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete auf der einen Seite und ein Bußgeld der Stadt auf der anderen Seite." Ist das real? Kann es sein, daß diese Verfahrensweise veraltet ist ? Es heißt doch auf der anderen Seite: "Unzulässig sind überhöhte Mieten nur, wenn sie unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen vereinbart wurden. Der Mieter muss nachweisen, dass er mangels Ausweichmöglichkeit darauf angewiesen war, die überteuerte Wohnung anzumieten (BGH, VIII ZR 190/03, Urteil vom 28.1.2004, WuM 2004, 294. Auch muss die angespannte Marktlage in der gesamten Gemeinde geherrscht haben, ein Engpass in dem Stadtviertel, in dem die überteuerte Wohnung liegt, reicht nicht aus (BGH, VIII ZR 44/04, Urteil vom 13.4.2005)" und "(26.08.2005) Auch wenn die Miete um mehr als 20% überhöht ist, muss der Vermieter diese nicht zurückzahlen, wenn der Mieter die Suche nach Wohnraum aus persönlichen Gründen auf das Stadtgebiet, in der die Wohnung leigt, begrenzt hat. Nach Ansicht des LG Hamburg fehlt es dann nämlich am Zusammenhang zwischen dem bestehenden Wohnungsmangel und dessen Ausnutzung durch die Mietüberhöhung (Az.: 316 S 161/04)." und "Ein Mieter muß darlegen und beweisen, daß die Mietzinsvereinbarung auf eine Mangellage am Wohnungsmarkt zurückführbar ist. Hierzu sind die erfolgten Bemühungen bei der Suche nach einer Wohnung darzustellen und zu beweisen und es ist aufzuzeigen, daß mangels Ausweichmöglichkeit der Abschluß des für den Mieter ungünstigen Mietvertrages notwendig war. Für eine Beweislastumkehr besteht kein Bedürfnis, da ohne weiteres zumutbar und möglich ist, darzulegen, ob im konkreten Fall die Wohnungsmarktlage ausgenutzt wurde, um eine besonders hohe Miete zu vereinbaren. Hierzu sind nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich eine Ausnutzung der Mangelsituation im Sinne des WiStG im individuellen Fall ergeben haben." Mmh. |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Weiß zufällig jemand, wie in so einem Fall verfahren wird ? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Liebe Hanny,, lass gut sein. Ist wirklich genug jetzt. Geh zum Anwalt. Weitere kostenlose Beratung gibt es nicht mehr. Hoffentlich. |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Wie verhält es sich aber wenn der Hausbesitzer (Vermieter)einen Antrag auf Genehmigung zum Ausbau einer Kellerwohnung bei der zuständigen Behörde gestellt hat, dieser aber abgelehnt wurde? Er dann trotzdem diesen Keller ausbaut und jahrzehntelang vermietet? Nachdem man ihm irgendwie auf die Schliche gekommen ist und die Mieter ausziehen mussten nennt sich diese Wohnung auf einmal 'Gästezimmer' um sie zeitweise an Monteure o.ä. zu vermieten. Geht das so einfach? |
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