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Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Dies ist eine Diskussion zu Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 11.02.2008, 18:56
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Also, wenn eine Wohnung die Auflagen der Landesbauordnung nicht erfüllt, ist das mietrechtlich völlig unrelevant, richtig ?

Gibt es Gerichtsurteile darüber ? Wenn ja, welche ?
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  #22 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 10:36
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Hanny schrieb:

"Also, wenn eine Wohnung die Auflagen der Landesbauordnung nicht erfüllt, ist das mietrechtlich völlig unrelevant, richtig ?"

Wow! Endlich erkannt!

Gerichtsurteile? Die braucht man nicht. Fast jeder Jugendliche weiß bereits, dass man in 300 Jahre alten Häusern leben darf, die Landesbauordnung sich aber im Laufe der Zeit hier und da geändert hat. ;-)
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  #23 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 12:59
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung



"Bin jetzt in eine bessere Wohnung umgezogen!

Über mir ist eine Kellerwohnung freigeworden!"



Lg.
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Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #24 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 13:11
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

"So gesehen könnte man auch in eine Garage einziehen."

Dann müßte man sie doch auch als "Garage" inserieren, und nicht als "Wohnung", nehme ich an.

Ist das nicht auch eine Definitionsfrage ?
Ich meine, wenn "Kellerräume" laut Bauordnung nicht als "Wohnung" durchgehen, darf man sie dann überhaupt als "Wohnung" bewerben (inserieren) ?

Könnte der Vermieter da nicht Probleme bekommen, weil er eine "Wohnung" vermietet hat, die eigentlich keine "Wohnung" ist ?
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  #25 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 13:23
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Der Vermieter könnte selbstverständlich vom Baureferat, bzw. Bauamt, Feuerwehr, etc. Auflagen oder gar eine Untersagung zur Vermietung erhalten,
wie ich bereits weiter oben erwähnte.

Trotz dessen würde es dem Mieter keinen Vorteil bescheren, da dieser ein davon unabhängiges Rechtsgeschäft, bzw. Willenserklärung (Abschluss des Mietvertrages) tätigte.

Zum Beispiel:

Auch als Prostitution verboten, quasi illegal war, durfte sehr wohl das Finanzamt Steuern hiervon erwerben, ähnlich bei "Bestechungsgeldern - Schmiergeldern".


Somit erkenne ich kein ein lohnendes Ziel!


......eventuell hat der Bauherr längst eine Erlaubnis vom Bauamt, welches in keiner öffentlichen Urkunde für Jedermann einsehbar wäre.


Lg. aus München
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Alt 12.02.2008, 13:25
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

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So manche Wohnung und so manches Kinderzimmer wäre laut Tierschutzgesetz für einen Hund ungeeignet, ist aber für ein Kind erlaubt.

Also: erst ansehen, dann entscheiden, dann einziehen. Meckern davor.

Vielleicht sollte der Mieter noch einen Zuschlag zahlen wegen
- Erdwärme
- Edelgasvorkommen
- Möglichkeit zum Abbau von Rohstoffen durch das Kellerfenster
- Tauglichkeit als Seismographenstation oder für Radioteleskopie
- Schutz vor Röntgenstrahlung

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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #27 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 14:07
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Zitat:
Zitat von Humungus
Es gibt eine gewisse Freiheit, wie man Dinge bezeichnet.

So manche Wohnung und so manches Kinderzimmer wäre laut Tierschutzgesetz für einen Hund ungeeignet, ist aber für ein Kind erlaubt.

Also: erst ansehen, dann entscheiden, dann einziehen. Meckern davor.

Vielleicht sollte der Mieter noch einen Zuschlag zahlen wegen
- Erdwärme
- Edelgasvorkommen
- Möglichkeit zum Abbau von Rohstoffen durch das Kellerfenster
- Tauglichkeit als Seismographenstation oder für Radioteleskopie
- Schutz vor Röntgenstrahlung


...und Microwellenterror , auch wäre man im Kriegsfalle den Bombenabwürfen nicht so ausgesetzt, da ja schon im Schutzraum;
weiters genießt man den Vorzug von Trümmerschatten bei Einsturz des Gebäudes,...

Insgesamt gesehen ist man dem Bierträger auch näher.., da der Mann nie sagen könnte: " Wenn Du schon mal in den Keller gehst,... bring ein Bier mit!"




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  #28 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 17:15
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

"Der Richter wird ganz sicher keinen Blick in die Zeitung (keine Zeit und Lust) werfen und auch keinen Sachverständigen (zu teuer) beauftragen. Die Sache ist für den Richter klar und er kann es allein zum Ende bringen."

Mein Anwalt hat jetzt gesagt, daß der Richter sehr wohl einen Sachverständigen bestellen würde, der die Wohnung dann bewerten soll, wenn die Sache vor Gericht kommt.
Kann es sein, daß dies überall unterschiedlich gehandhabt wird ?
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  #29 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 17:16
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Zitat:
Zitat von hanny
Kann es sein, daß dies überall unterschiedlich gehandhabt wird ?
Je nach dem, wieviel man am Prozess verdienen kann.. ja
Zitat:
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Eisenschmid
Schmidt-Futterer,
Mietrecht,
9. Auflage 2007
Rn 76-79
e) Nutzungshindernisse.
Erweist sich im Verlaufe des Mietverhältnisses, dass die als Wohnräume vermieteten Räume u. a. wegen zu geringer Deckenhöhe einer baurechtlichen Nutzungsbeschränkung unterliegen, so mindert sich die Miete ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von der Beschränkung auch dann, wenn die Räume als vertragsgemäß angenommen und bewohnt worden sind.
Solange die zuständige Gemeinde eine unzulässige Nutzung der Mietsache duldet, können die Mieter allerdings keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Voraussetzung für die Annahme eines Sachmangels (fehlende oder beeinträchtigte Gebrauchstauglichkeit) ist, dass die zuständige Behörde die Nutzung untersagt oder insoweit ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist.
So kann sich der Mieter nicht auf einen Mangel berufen, solange die zuständige Baubehörde die zu geringe Deckenhöhe in den Zimmern nicht beanstandet hat.

hier gefunden:
http://www.123recht.net/Fristlos-K%C...97378__p8.html
__________________
------------------------------------------------------------
et situs vilate inis et avernit!
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts!

Geändert von snibchi (12.02.2008 um 17:51 Uhr).
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  #30 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 12:09
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Und was wäre, wenn der Mieter den Vermieter beim Bauamt anzeigt, und das Bauamt ein Verbot erteilt, die Wohnung zu vermieten ?

Wie schnell müßte dann der Mieter raus ?

Kann man dann den Mieter fristlos kündigen ? (Wegen der Anzeige oder wegen des Verbots?)

Oder müßte der Vermieter sogar den Umzug oder evtl. Hotel für den Mieter bezahlen ?
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