Dies ist eine Diskussion zu Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Lieber User /in "hanny", an dieser Stelle bedauere ich, dass es keine Bilder von den Mitgliedern gibt ..... bei all dieser Hartnäckigkeit würde mich dann doch Person und Örtlichkeit interessieren, welche nach zwei Jahren aufgrund eines " Expertenhinweises " folgend, feststellt das man in umgebauten Keller- oder Hobbyräumen seine Zelte aufschlug Nenne aber mal eventuell Mietminderungsgründe: A) es stinkt neuerdings aus dem Pumpensumpf der Hebeanlage; B) Die Wohnungseingangstürsprossen des Abteiles sind locker; C) Intensiver Ölgeruch aus dem Ölheizungstankraum; D) Modergeruch aus benachbarten und feuchten Kellerabteilen; E) Kondensbildung an den nicht isolierten Zu-und Abwasserleitungen tropft auf den Küchentisch; F) Grundwasser dringt durch die Grundplatte, so dass schon der Teppich aufschwimmt; G) Feinstäube aus dem Kohlenkeller dringen ins eigene Abteil; H) Herbststürme verfüllen die Lichtschächte der Kellerfenster, ähhh beim Wohnzimmer; I) ...usw... Zugiges Küchenfenster : enfällt leider, weil nicht vorhanden Lg. aus München Tipp: Kündigung - Auszug - Wohnung über GOK nehmen.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Also, es handelt sich um eine Souterrain-Wohnung in Niedersachsen, Baujahr 1966, und die angeblichen "Mängel" waren schon vorhanden, bevor der Mieter eingezogen ist, und der Mieter hat sich die Wohnung 2 Mal angeguckt, bevor er den Mietvertrag unterschrieben hat und wollte die Wohnung unbedingt haben. Die angeblichen Mängel wären folgende: a) Küche ohne Fenster und ohne Abzug b) Unterste Austattung z.B. PVC-Boden und der Küche und im Flur c) Alte Fliesen im Badezimmer d) Eines der beiden Zimmer ist kleiner als 10 m², steht aber als ganzes Zimmer im Mietvertrag und nicht als halbes Zimmer, wie es angeblich sollte. e) Die "Einbauküche" ist in Wirklichkeit nur eine "Singleküche" mit 2 Herdplatten f) Die "Badezimmereinrichtung" ist in Wirklichkeit nur ein kleiner Spiegelschrank über dem Waschbecken. g) In der Küche muß das Wasser mit einem Boiler warm gemacht werden, weil dort nur kaltes Wasser hinführt. Also muß der Mieter dort Strom für den Warmwasser-Boiler bezahlen. (Im Badzimmer ist richtiges warmes Wasser vorhanden) Ich nehme an, ihr sagt mir, daß der Mieter vor Gericht keine Chance hat, richtig ? Der Mieter behauptet aber, der Vermieter hätte damals die "Notlage am Wohnungsmarkt ausgenutzt", sodaß der Mieter darauf angewiesen war, diese angeblich überteuerte Wohnung zu mieten, insbesondere auch weil es zu dem Zeitpunkt die einzige "behindertengerechte" Wohnung auf dem Markt war. Der Mieter hat einen Behindertenausweis. (Sozialklausel) Wie aber will der Mieter das vor Gericht beweisen ? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung hanny schrieb: "Wie aber will der Mieter das vor Gericht beweisen ?" Gar nicht. Hier handelt es sich wohl um einen notorischen Quengler und einen Vermieter, der unwissend ist und zu wenig Selbstvertrauen dem zu begegnen. Kommt man allein dagegen nicht an, so würde ein Anwaltsschreiben wahrscheinlich genügen dem Mieter den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und nochmal zum x-ten Mal, weil anscheinend immer noch nicht verstanden: Ein Mieter sieht sich eine Wohnung vor Anmietung an und mietet sie wie gesehen. Er wurde nicht gezwungen sie zu nehmen! Damit erklärt er sich mit der Ausstattung einverstanden und kann im Nachhinein keine Mängel mehr geltend machen. Basta! Und wie lange wohnt der Mieter bereits dort? 3 Jahre ungefähr, wie aus dem ersten Beitrag zu entnehmen wäre? Vor 3 Jahren gab es in Deutschland keine Wohnungsnotlage mehr. Die hatten wir Ende Achtziger/Anfang Neunziger Jahre. |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Zitat:
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Unglaubliche Geschichte. Dem Mieter kann man ja freundlich entgegnen dass er Ausziehen kann wenn Ihm die Wohnung nicht passt. Aber er hat es bestimmt auch nicht immer leicht gehabt im Leben! Die Ganze Zeit auf der Suche nach Gründen warum andere am seinem ganzen Unglück schuld sind, kann ganz schön anstrengend und deprimierend sein.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung diesen Thread habe ich teilweise amüsiert und teilweise mit einem kopfschütteln gelesen ... armes Kellerkind
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung naja, das Leben ist hart, aber ungerecht (snibfuzius)
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Vielen Dank für eure Antworten. |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Zitat:
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