Dies ist eine Diskussion zu Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung 3 Jahre nachdem der Mieter eingezogen ist, findet er heraus, daß es laut Landesbauordnung gar nicht zulässig ist, diese Wohnung überhaupt zu vermieten. Welche Rechte hätte der Mieter in diesem Fall gegen den Vermieter ? Fristlos zu kündigen ? Schadensersatz ? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Wenn es sich nicht um Gewerberäume handelt, kann jeder auch Wohnungen mieten, in denen man beim Laufen den Kopf einziehen muss. Im Gegenzug ist es dem Vermieter nicht verboten eine solche Wohnung zu vermieten. Wäre dem so, so dürften unzählige alte Häuser nicht mehr vermietet werden. Darüber hinaus sieht sich ein Mieter schließlich eine Wohnung vorher an. Mietet er diese wie sie ist, so ist ein normaler Mietvertrag zustande gekommen. Einen Schadensersatz oder Recht zur fristlosen Kündigung hat der Mieter nicht. Mir scheint hier will ein Mieter arg schnell raus ;-) |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Zitat:
Da trifft womöglich ein seeehr wirtschaftlich denkender Hausbesitzer und Kellerraum-Vermieter auf einen Schlaumeier-Mieter! Allerdings hat der Mieter gaaaaar nichts davon, auch dann nicht, wenn der Hausherr vom Bauamt eine Unterlassungsverfügung, oder eben Auflagen bekäme. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Danke vico für die schnelle Antwort. In der Landesbauordnung steht z.B. "Die Küche ist ohne Fenster, die ins Freie führen, nur zulässig, wenn sie für sich lüftbar ist". Angenommen, die Küche hat weder Fenster noch einen Abzug nach draußen, also eindeutig gegen diese Verordnung verstößt. Hätte der Mieter in diesem Fall ingendwelche Ansprüche gegen den Vermieter? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Nochmal,... kein Anspruch gegen die eigene Willensentscheidung, dieses Nest angemietet zu haben! So gesehen könnte man auch in eine Garage einziehen Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Und noch einmal: Wenn es sich nicht um eine Restaurant- oder Hotelküche handelt, so ist das Vermieten dieser Küche vollkommen in Ordnung. Der Mieter hat die Küche wie gesehen gemietet. Damit sollte alles gesagt sein. |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Wäre das evtl. relevant in Bezug auf "Mietpreisüberhöhung" ? Angenommen, der Mieter kommt 2 Jahre nachdem er eingezogen ist auf die Idee, daß die Miete zu hoch ist (weil ihm das irgendjemand eingeredet hat) und zahlt plötzlich weniger Miete als im Mietvertrag vereinbart. Und angenommen, der Vermieter will nach 2 Monatsmieten-Rückständen den Differenzbetrag einklagen und den Mieter fristlos kündigen. Und der Mieter wehrt sich dagegen mit der Begründung "Mietpreisüberhöhung" wegen schlechter Ausstattung und "Nicht-Zulässigkeit (laut Bauordnung)" der Wohnung. Wie würde ein Richter dann entscheiden ? Würde er einen Sachverständigen beauftragen, der den "Mietwert" der Wohnung anhand der Ausstattung, Lage usw. bestimmt ? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Der Richter würde fest stellen, dass eine Mietminderung bei während der Mietzeit auftretenden Mängeln möglich sei: Zitat:
Zitat:
Ist dies zu Bejahen kann der Mieter die Miete (drei Jahre rückwirkend) zurück verlangen, die mehr als 20% über dem Durchschnitt der ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Mietwucher könnte vorliegen, wenn der zu entrichtende Mietzins mehr als 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hier kann der Mieter den die Vergleichsmiete übersteigenden Betrag zurück verlangen. Ist alles negativ im Sinne der Anklage zu subsumieren wird der Richter müde den Kopf schütteln, die Kosten des Verfahrens dem Mieter aufbrummen und zu Tisch gehen.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Danke snibchi. Wenn es jetzt keinen Mietspiegel gibt für den Bereich, wo sich die besagte Wohnung befindet, wird der Richter dann einen Blick in die Zeitung werfen lassen, um den durchschnittlichen Mietpreis zu ermitteln, oder wird er einen Sachverständigen beauftragen, der anhand der Ausstattung und Lage der Wohnung die Wohnung bewertet ? |
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Bitte doch noch einmal alle Antworten zu lesen und versuchen zu verstehen. Auch Monaco`s Antwort "Man kann auch eine Garage mieten und dort wohnen" trifft die Sache im Kern. Der Richter wird ganz sicher keinen Blick in die Zeitung (keine Zeit und Lust) werfen und auch keinen Sachverständigen (zu teuer) beauftragen. Die Sache ist für den Richter klar und er kann es allein zum Ende bringen. Das sollte man mit dem Thread hier jetzt auch tun. |
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