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Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Dies ist eine Diskussion zu Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 18:04
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Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Guten Tag,

folgendes fiktives Problem einer fiktiven Freundin:

Anfang 2006 bezog sie eine Wohnung per Nachmiete. Der Vormieter übergab die Wohnung und den dazugehörigen Keller. Bei der Übergabe war der Vermieter nicht anwesend. Im Mietvertrag sind keine zur Mietsache gehörigen Kellerräume aufgeführt. Es wurde ein neues Vorhängeschloss angebracht.

Vor ca. einem Monat wollte meine Freundin ihre Winterbekleidung aus dem Keller holen, musste jedoch feststellen, dass das Schloss ausgewechselt und der Inhalt geräumt wurde. Auf Nachfrage bei anderen Mietern stellte sich heraus, das eine neu eingezogene Mietpartei diesen Keller jetzt nutzen würde. Deren Vormieter machte die Aussage, das dies sein Keller wäre, er aber den Schlüssel verloren hätte und die eingelagerten Sachen ohnehin nicht mehr bräuchte. Daraufhin wurde der Keller durch den Vermieter aufgebrochen, geräumt und an die neuen Mieter übergeben.


Meine Freundin erhob Anzeige gegen die Wohnungsgesellschaft und forderte schriftlich zur Rückgabe der Sachen oder zu Zahlung einer Entschädigung auf. Anbei wurde eine detaillierte Inventarübersicht mit Neu- und Zeitwert mitgeschickt.

Kurz darauf wurde an den Kellern eine Wohnungszuordnung angebracht.

Nach Ablauf der Frist erhielt sie ein Schreiben, in dem ihr die Entschädigung aus folgenden Gründen versagt wurde:

- in der Mietsache sei kein Kellerraum aufgeführt und deshalb die Nutzung durch den Vermieter nicht genehmigt worden (Laut Aussage wurde die Übergabe jedoch zwischen Vor- und Nachmieter geregelt, und durch die WG gebilligt)

- die im Keller befindlichen Gegenstände würden nicht denen in der Inventarliste entsprechen; es sei nur Sperrmüll vorgefunden und dieser dann entsorgt worden



Für hilfreiche Beiträge wäre ich sehr dankbar. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 1100 €.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Petzold

Geändert von Marcel Petzold (23.10.2007 um 18:57 Uhr).
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Alt 24.10.2007, 09:41
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Mietrechtlich befindet sich der VM im Recht, was die Nutzung der Kellerräume an geht.
Eine Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses Mieter <--> Vermieter.

Bei der Wegnahme sieht es Straf- /Zivilrechtlich anders aus:
Ein Diebstahl § 242 StGB kommt wegen der fehlenden Zueignungsabsicht nicht in Frage.
Bleibt die verbotene Eigenmacht ( § 858 BGB ) und in Bezug auf das aufgebrochene Schloß die Sachbeschädigung ( § 303 StGB ).
Es ist angeraten einen RA aufzusuchen und den Schaden einzuklagen.
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Alt 24.10.2007, 11:14
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Zitat:
Bleibt die verbotene Eigenmacht ( § 858 BGB ) und in Bezug auf das aufgebrochene Schloß die Sachbeschädigung ( § 303 StGB ).
Aber der VM musste ja davon ausgehen, dass das Schloss dem Vormieter gehörte, der ja angeblich den Schlüssel dafür verloren hätte und so wie es sich anhört mit dem Aufbrechen des Schlosses einverstanden war.

Genauso mit den Sachen: Auch hier ging der Vermieter vom Eigentum des Vormieters aus, der - so wie es sich anhört - auch der Beseitigung der Gegenstände zustimmte.

Das Problem ist hier ja, dass es aber nicht die Sachen und das Schloss des Vormieters, sondern der Geschädigten waren.
Somit wären die Ansprüche doch an den Vormieter zu richten oder nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 13:45
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Wäre der Vermieter jedoch nicht zur Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet gewesen? Schon deshalb, da die Entsorgung kostenpflichtig an den Vormieter gegangen wäre, was natürlich nicht passiert ist. Bereits die Aussage der Wohnungsgesellschaft, das der Vormieter die Räumung gestattet hätte, müsste doch schriftlich vorliegen, oder nicht? Andernfalls würde ich doch auch straffrei handeln, wenn jemand auf eine Wohnung zeigt und meint, es wäre seine und ich dürfte sie aufbrechen und ausräumen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 14:05
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Naja, hier kommt es ja auf die Verhälnismäßigkeit an. Es ist was anderes, wenn mir jemand ein Schloss in meinem Keller zeigt, dass seiner Meinung nach weg kann oder, ob mir jemand eine fremde Wohnung zeigt, die ich aufbrechen soll.

Warum ist der Vermieter zur Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet gewesen?
Wenn ich dir sage, du kannst den Krempel, den ich im Keller stehen habe wegschmeißen, so darfst du das doch machen.
Ich weiß natürlich nicht, ob solch ein Gespräch zw Vormieter und Vermietr stattgefunden hat, aber wenn es so gelaufen sein sollte, sehe ich da keine rechtlichen Bedenken.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 14:05
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Ups..da ging was doppelt...
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Alt 24.10.2007, 14:15
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Zitat:
Zitat von snibchi
Mietrechtlich befindet sich der VM im Recht, was die Nutzung der Kellerräume an geht.
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Ich bleibe bei snibchi´s Beitrag!!!

Eine HV hat auch jederzeit die Möglichkeit an die Mieter ein Rundschreiben auszugeben, bevor diese aufbricht!
Sorgfaltspflicht allemal über die Zustände in den Zugehörigkeiten der KG-Abteile!

Lg. aus München


RA einschalten!
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #8 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 16:31
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Zitat:
Zitat von glocki
Ich weiß natürlich nicht, ob solch ein Gespräch zw Vormieter und Vermietr stattgefunden hat, aber wenn es so gelaufen sein sollte, sehe ich da keine rechtlichen Bedenken.
Ich schon: Ich sehe da nämlich noch eine Anstiftung § 26 StGB im Raume, falls Vorsatz vor liegt.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:03
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Ja snibchi, das sind rechtliche Bedenken für den Vormieter, aber nicht für den Vermieter.(Wenn man nur dieses Paragraphen betrachtet)

Zur Sorgfaltpflicht:

Wenn mir Mieter A sagt, ich könne das Schloss seines ehemaligen Kellerraumes wegreißen und die Sachen entfernen, so gehe ich doch auch davon aus, dass dies sein Schloss und seine Sachen sind, zumal die "Neuvermietung" des Kellerraumes mir nicht mitgeteilt wurde. Also gehe ich logischerweise davon aus, dass niemand anderem - außer dem Mieter A - das Schloss gehört, weil ich ja von keinem neuen Mieter des Kellerraumes weiß, was ich aber als Vermieter sollte und müsste.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:49
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AW: Keller durch Vermieter aufgebrochen und geräumt

Ganz so eindeutig scheint der Fall ja nicht zu liegen. Gibt es ggf noch weiter Indizien, die einen Rückschluss auf falsches Verhalten zulassen könnten.

Stand der Kellerraum denn bei dem anderen Mieter im Mietvertrag?

Oder gibt es denn im neuen Kellerplan einen der Wohnung zugeordneten anderen Keller?
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