Dies ist eine Diskussion zu Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! ich möchte gerne einmal in die Runde fragen, ob Sie es ggfs. für sinnvoll erachten, eine Anzeige gegen einen Vermieter zu erstatten, der ohne Wissen seines Mieters und in dessen Abwesenheit die angemietete Wohnung (möbliert, Mietverhältnis besteht z.B. seit ca. 2 Jahren) aufgrund von Mietschulden eigenmächtig räumt, obwohl er dem Mieter die Wohnung noch nicht einmal gekündigt hat, weder schriftlich noch mündlich... Der Mieter hat z.B. Mietschulden für die Wohnung von rd. 1800 Euro, weil er schon längere Zeit finanzielle Probleme hat... Bei Einzug in die Wohnung hat der Mieter bereits finanzielle Probleme, u.a. aufgrund von Arbeitslosigkeit, was der Vermieter auch weiss.Der Vermieter fordert den Mieter auf, HartzIV zu beantragen, was der Mieter auch macht und somit die Wohnung für einige Zeit von der ARGE bezahlt wird.-Der Mieter möchte aber nicht von der ARGE leben, besorgt sich eine Steuernummer und versucht sich als selbständiger Kleinunternehmer, um selbst für sich aufkommen zu können.Leider erfolglos.So gerät der Mieter in die Schuldenfalle. Der Mieter zahlt immer wieder Mietschulden bei dem Vermieter ab; es häufen sich jedoch immer wieder neue Mietschulden an, über die der Mieter nicht mehr Herr wird. Der Vermieter kündigt dem Mieter jedoch NICHT die Wohnung. Der Mieter beschliesst, den Heimatort (mit Handgepäck) für wenige Wochen zu verlassen, um in einer anderen Stadt einen beruflichen Auftrag anzunehmen um seine Mietschulden begleichen können, und benachrichtigt den Vermieter über sein Vorhaben. Nach 4 Wochen setzt sich der Mieter telefonisch wieder mit dem Vermieter in Verbindung, und fällt aus allen Wolken, weil er erfährt, dass er Vermieter 1 Woche zuvor in die Wohnung eingedrungen ist ohne Wissen des Mieters (obwohl das Mietverhältnis NICHT gekündigt wurde!) und "die Wohnung leergeräumt" hat... (sprich die persönlichen Gegenstände des Mieters aus der Wohnung entfernt und angeblich in einem Keller, Ort unbekannt, evtl. Keller des Vermieters) eingelagert hat... Der Mieter wurde somit ohne jegliche Vorwarnung obdachlos und hat keinen Zugriff mehr auf seine persönlichen Sachen (Wäsche, Bekleidung, schriftliche und vertrauliche Unterlagen, Lebensmittelvorräte, persönliche Gegenstände, ein alter Computer) und weiss auch nicht, wo diese sich überhaupt befinden. Der Vermieter bietet an, zumindest die persönlichen Gegenstände herauszugeben, wenn er (ehemalige) Mieter die Mietschulden begleicht... Der Mieter beschliesst, um seine Sachen wieder zu bekommen, vorerst keine Schritte gegen den Vermieter zu unternehmen und sich vorerst obligatorisch mit seiner Obdachlosigkeit zu arrangieren (übernachtet z.B. akut in einer Monteursunterkunft o.ä., da er sich ja in einer anderen Stadt als seiner Heimatstadt befindet) um dann wenn es ihm finanziell möglich ist, die Mietschulden zu bezahlen, in der Hoffnung, seine Sachen wiederzubekommen. Meine Frage: macht es irgendeinen Sinn, würde der (ehemalige) Mieter den Vermieter im nachhinein anzeigen z.B. wegen Hausfriedensbruch, nach dem er seine persönlichen Sachen (hoffentlich) zurückerhalten hat? Viele Grüsse und herzlichen Dank für Ihre Meinung, wonderful world |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! a) Bei Beachtung Ihrer Annahmen (mit Ausnahme des geschilderten Telefonats mit VM): Sie kommen demnächst nach Hause und bemerken, daß offenbar Ihr Whg-Schlüssel defekt ist, weil Sie das Schloß nicht mehr schließen können. Sie lassen durch einen Schlüsseldienst die Whg öffnen und bemerken, das Ihre persönliche Habe "geklaut" wurde und rufen sofort die Polizei wg. eines Einbruch- und Diebstahldeliktes von "unbekannt" in Ihrer Abwesenheit. b) Bei Beachtung Ihrer Annahmen (mit Beachtung des geschilderten Gesprächs mit VM): Sie geben sofort eine Anzeige bei der Polizei auf wg. eines Einbruch- und Diebstahldeliktes von "offenbar" ihres Vermieters in Ihrer Abwesenheit, da er dieses Ihnen gegenüber bei der Gelegenheit X angegeben habe. c) Sie gehen zu Ihrem Vermieter und teilen ihm mit, daß Sie der Meinung sind, er sei in Ihre Whg eingebrochen und habe Ihre persönl. Habe entwendet. Verhandeln Sie mit ihm unter dem Hinweis, Sie würden auf eine Anzeige verzichten .... Hinweis: Selbst wenn er einen Räumungstitel gegen Sie in der Hand hätte, darf er Ihnen nicht die persönlichen Unterlagen "vorenthalten" (Urkunden, Bescheinigungen, Belege, Papiere usw.) Jeder Schaden, der Ihnen durch die Vorenthaltung entstände, könnten Sie bei ihm geltend machen. |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Der Mieter sollte, um wieder in den Besitz der Wohnung der Wohnung zu gelangen, eine einstweilige Verfügung beantragen: "Dem Vermieter wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, die Wohnung xyz an den Mieter herauszugeben."
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Schadensersatz ist das eine - das wird im Endeffekt gegen die Mietschuld aufgerechnet. Der Vermieter dürfte aber unter keinen Umständen "einfach alles" entfernen und als Pfand nehmen! Gesetzmäßiges Vorgehen des Vermieters (außerordentliche Kündigung, ggf. Räumungsklage und Räumung) könnte die Ausübung seines Pfandrechtes nach §562 BGB beinhalten. Dann darf er einige Gegenstände des Mieters zurückhalten und nach weiteren rechtmäßigen Schritten durch einen Gerichtsvollzieher versteigern lassen. Davon ausgenommen sind jedoch alle in §811 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/zpo/__811.html) genannten Dinge, so dass nur im Ausnahmefall etwas Verwertbares übrig bleibt. Zur Erwerbstätigkeit notwendige Dinge (Papiere und Computer für Steuererklärungen?), Möbel etc. für einen einfachen Hausstand und Familienpapiere sind nur ein kleiner Teil der unpfändbaren Sachen! Die Selbstjustiz des Vermieters grenzt daher mMn schon an Erpressung (neben Hausfriedensbruch, Unterschlagung und der Vorenthaltung der Wohnung) - ich halte es für dringend notwendig, deswegen einen Anwalt aufzusuchen! Vielleicht kann dieser, wenn er dem Vermieter die möglichen strafrechtlichen Folgen vorhält, sogar eine bessere Position des Mieters bzgl. der Mietschulden herausholen! |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Eine dicke Ausnahme muss hier erwähnt werden. Wenn die Wohnung rechtlich korrekt gekündigt wurde. Eine Räumung der Wohnung wird zwar nach einer Anzeige einen Prozess mit Strafe nach sich ziehen, kann aber deutlich billiger für den Vermieter sein, als sich längere Zeit mit einem nichtzahlenden Mieter herumzuärgern. |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Was sollte es für einen Unterschied machen, ob eine Kündigung ausgesprochen wurde? Strafbare Selbstjustiz bleibt strafbare Selbstjustiz! |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Das macht einen ganz wesentlichen Unterschied. Bei einer rechtlich einwandfreien Kündigung hat der Mieter nur noch ein eingeschränktes Besitzrecht an der Wohnung. Er schuldet dem Vermieter dann auch keine Miete mehr, sondern eine Nutzungsentschädigung, die sogar höher als die Miete sein kann, wenn die Miete unter der ortsüblichen Miete liegt. |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Du meinst anscheinend "nach Ablauf der Kündigungsfrist" bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter(?) Auch dann gilt: Strafbare Selbstjustiz bleibt strafbare Selbstjustiz! |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! ich stimme 772 zu der VM ist nicht berechtigt, die Wohnung leer zu räumen - er MUSS den ordentlichen weg der kündigung gehen und dann (sollte der mieter nicht ausziehen) eine räumungsklage einreichen... nachdem aber der mieter ja sogar zahlungswillig ist, hat sich der vm sehr weit aus m fenster gelehnt... auch ich würde hier wohl einen anwalt einschalten und wirklich den satz bringen "wenn du mir jetzt alles wieder dahin räumst, wo ich es verlassen habe, dann verzichte ich auf eine anzeige" - je nach qualität des anwalts vll noch "und nur die hälfte der schulden (oder gar nix mehr) wird bezahlt"... |
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| AW: Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich vielmals für Ihre zahlreichen Antworten bedanken.Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet... Da Sie Sich die Mühe gemacht haben zu antworten, würde ich gerne berichten, wie es weiterging, bin mir jedoch unsicher, ob das in dieser Form erlaubt ist, da man ja auch die Frage in der Theorie stellen muss...? (Falls deshalb eventuell ein Moderator eingreifen muss, möchte ich im Vorfeld vielmals um Entschuldigung bitten... (ich werde mich bemühen, die Antwort möglichst 'theoretisch' zu halten)). Ich möchte noch mal ausdrücklich betonen, dass es niemals eine Mietkündigung gab, weder eine schriftliche noch eine mündliche. Der Mieter (bzw. die Mieterin) war nach dem Telefonat mit dem Vermieter entsprechend geschockt, und konnte in den folgenden Tagen und Wochen der Situation entsprechend vorerst keinen klaren Gedanken fassen.Sie stand vor der Situation, dass sie wieder nach Hause fahren wollte, aber nun urplötzlich obdachlos war.Sie kam vorübergehend sporadisch bei flüchtigen Bekannten (m/w) unter, und war dann ab Sommer 2008 endgültig obdachlos, und auch nicht mehr in der Verfassung, in irgendeiner Weise zu handeln, geschweige denn zu arbeiten oder sich sonstwie Hilfe zu holen, da sie die Lebenssituation als äusserst schwierig, um nicht zu sagen traumatisch empfand. (Die Mieterin hatte zuvor ja bereits sehr zu kämpfen, und hatte alle Kraft in die berufliche Selbständigkeit ausserhalb ihres Wohnortes gesteckt). Als es nachts kalt wurde, schlief die Mieterin im Keller des Hauses in dem sich die vom Vermieter unrechtmässig geräumte Wohnung befand, da sie ja noch alle Schlüssel hatte.Der Vermieter hatte das Wohnungsschloß ausgetauscht, die Wohnung stand aber weiterhin leer und war nicht bewohnt. Es wurde dann so kalt in dem Keller, dass die Mieterin befürchtete, dort womöglich nachts zu erfrieren.Sie nahm ihre Kraft zusammen, und schaffte es tatsächlich aus dieser Situation heraus einen Mini-Job mit einer sporadischen Unterkunft zu bekommen und war bis Frühjahr 2009 in der Lage 1000 Euro zusammenzusparen (es waren übrigens 1000 Euro, die sie dem Vermieter schuldete, nicht wie ich versehentlich fälschlich schrieb 1800 Euro). Die Mieterin hatte dann ein Dach über dem Kopf, wenn auch keine eigene Wohnung, und war in der Lage sich selbst zu versorgen, hatte jedoch grosse Probleme, mit der Situation zurechtzukommen, zumal ALLES was sie von 40 Jahren Leben besaß, sich in der vom Vermieter geräumten Wohnung befunden hatte.Auch wenn die Mieterin es schaffte, für sich zu sorgen, gingen dieser Vorfall und die Konsequenzen daraus keineswegs spurlos an ihr vorbei und sie 'stand ziemlich neben der Spur', wie man sagt... (was auch heute noch so ist). In der letzten Woche 04/2009 kontaktierte die Mieterin den Vermieter telefonisch, um ihm die ausstehende Miete zu geben, und endlich ihr persönliches Hab und Gut, ihre Bekleidung, persönliche Unterlagen, und persönliche Gegenstände wiederzubekommen.Es ging ja nur um ihre persönlichen Sachen, da die Wohnung ja möbliert vermietet wurde (mit TV-Gerät).In der ersten Woche 05/2009 traf sie sich dann mit dem Vermieter, der ihr zuvor zugesagt hatte ALLE ihre Sachen mitzubringen und ihr im Austausch gegen die 1000 Euro zu übergeben. Man soll meinen, dass es dann ein gutes Ende fand, leider war dem aber nicht so. Um den Bericht abzukürzen (Entschuldigung, dass es so lang ist!), der Vermieter hatte dann tatsächlich nur alten, für die Mieterin wertlosen Plunder aus dem Keller der Mieterin in sein Auto geladen.Es befand sich nicht ein einziger Gegenstand aus der Wohnung bei den Sachen.Bei der Übergabe der Sachen sah die Mieterin bereits, dass Sachen fehlten, konnte aber noch nicht ausmachen, was fehlte, da die Übergabe auf der Strasse und aus dem PKW (Van) des Vermieters heraus stattfand und alles in alte Koffer der Mieterin (aus dem Keller) und Kartons eingepackt war.Da augenscheinlich eines der wichtigesten persönlichen Dinge für die Mieterin fehlte (ein alter PC mit wichtigen und vertraulichen Dateien), verweigerte die Mieterin dem Vermieter die Übergabe der 1000 Euro, zeigte ihm dass sie das Geld hatte, gab ihm aber nur 500 Euro, um zumindest die Sachen aus dem Auto zu bekommen, was beinahe noch fehlgeschlagen wäre. Die Mieterin war am Ende mit ihren Nerven, als sie dann später die Koffer und Kartons auspackte und sah, dass es sich ausschliesslich nur um Krempel aus dem Keller handelte, und NICHTS von ihren Sachen aus der Wohnung dabei war.Wertgegenstände besaß die Mieterin nicht, nur Sachen, die für sie selbst von persönlichem und ideellem Wert waren (eben Papiere, Dokumente, Erinnerungsstücke, ihre gesamte Bekleidung, usw.). Es war vereinbart, dass ein Kumpel von dem Vermieter die persönlichen Sachen der Mieterin besorgt (dieser hätte angeblich ohne den Vermieter die Wohnung der Mieterin ausgeräumt, eine vollkommen fremde Person, die ergo in den persönlichen Sachen der Mieterin rumgeschnüffelt und sie auf irgendeine Weise entsorgt hatte!!!) und der Vermieter die Sachen dann der Mieterin übergibt, und die restlichen 500 Euro erhält. Die Mieterin kontaktierte den Vermieter in der folgenden Zeit mehrfach, um die Übergabe ihrer persönlichen Sachen zu erfragen, wurde vom Vermieter aber ständig und wochenlang nur vertröstet. Daraufhin beschloss die Mieterin, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, weil sie verzweifelt und nervlich vollkommen aufgelöst war und Sorge hatte, ihre persönlichen Sachen nicht mehr wiederzubekommen.Wahrscheinlich tat die Mieterin dies nicht sehr geschickt, sie schämte und sorgte sich und hatte auch nicht das Geld für einen Anwalt, lediglich die 500 Euro, die sich noch übrig hatte und bot diese für den Rechtsbeistand an.Die Kontaktaufnahme zu mehreren Rechtsanwälten seitens der Mieterin erfolgte durch E-Mail, und die Mieterin erhielt lediglich von einem Rechtsanwalt eine Absage, alle anderen, die sie danach um Rat und Hilfe bat, antworteteten erst gar nicht.Dadurch verstrichen weitere Wochen, und es ging schon auf Weihnachten zu. Zwischendurch verliess die Mieterin dann die Kraft, weiter um ihre Sachen zu kämpfen, weil sie kaum noch Hoffnung hatte, diese jemals wieder zu sehen zumal sie dann auch die 500 Euro nicht mehr besaß, da sie durch ihren Lebensunterhalt aufgebraucht waren.Die Mieterin erhielt nun vor kurzem den Rat, sich an einen Rechtspfleger zu wenden, da sie inzwischen mittelos ist, obwohl sie selbständig ist (Kleinunternehmerin nach § 19, letzte Steuererklärung unter dem Freibetrag) und keinerlei Mittel von irgendwo her (ARGE o.ä.) bezieht und auch nicht beziehen möchte, und sie auch die offen stehenden 500 Euro nicht mehr bezahlen könnte.Eine eigene Wohnung hat die Mieterin immernoch nicht, und kann sich z.Zt. auch nicht vorstellen, wieder eine zu bewohnen.Die psychische und physische Gesundheit der Mieterin hat sehr gelitten, und auch wenn die Mieterin kaum noch Kraft hat und auch nicht mehr wirklich daran glaubt, ihre Sachen aus der Wohnung jemals wiederzubekommen, will sie sich noch mal an einen Rechtspfleger wenden... Vielen Dank für's Lesen. |
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