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Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Dies ist eine Diskussion zu Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab innerhalb des Forums Mietrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 17:16
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Der BGH spricht von der "rechtsverbindlichen Festlegung der Wohnfläche im Mietvertrag."

Ist im Mietvertrag keine solche verbindliche Wohnflächenangabe gemacht, dann ist die Wohnung so angemietet, wie sie sich dem Mieter darstellt. Also, gemietet wie gesehen!
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  #12 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 17:18
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Der BGH spricht von der "rechtsverbindlichen Festlegung der Wohnfläche im Mietvertrag."

Ist im Mietvertrag keine solche verbindliche Flächenangabe gemacht, dann ist die Wohnung so angemietet, wie sie sich dem Mieter darstellt. Also, gemietet wie gesehen!
dem ist so grundsätzlich nicht zuzustimmen. sofern zb. in der zeitungsanzeige eine fläche angegeben gewesen wäre, würde die wohl zurechenbar sein. und auch mündliche zusicherungen sind doch durchaus rechtsverbindlich (wenn beweisbar).
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  #13 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 17:33
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Zitat:
dem ist so grundsätzlich nicht zuzustimmen. sofern zb. in der zeitungsanzeige eine fläche angegeben gewesen wäre, würde die wohl zurechenbar sein. und auch mündliche zusicherungen sind doch durchaus rechtsverbindlich (wenn beweisbar).
Sehr interessanter Punkt, den ich noch nicht bedacht habe.

Können Anbieter für Immobilien (im Internet) dazu verpflichtet werden, bereits gelöschte Angebote "auszugraben" und Angaben preiszugebe, z.B. die Wohnungsgröße?

Dies wäre dann ja eine einfache Möglichkeit, die Behauptung des Mieters zu beweisen.
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  #14 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 17:35
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Zitat:
Dies wäre dann ja eine einfache Möglichkeit, die Behauptung des Mieters zu beweisen.
Die Behauptung von @zeiten ist (noch) nicht belegt.
Siehe #13.

Nachtrag:

Hier das BGH-Urteil zu der Zeitungsanzeige mit Wohnflächenangabe: BGH VIII ZR 256/09

Aber nochmals, darum ging es in diesem Beispielsfall nicht und daher ist die Motzerei von @zeiten ausgesprochen unfair.
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  #15 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 17:53
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

@ron-wide
meine äußerung bezog sich auf deine behauptung aus post #11:

Zitat:
Zitat von ron-wide
Ist im Mietvertrag keine solche verbindliche Wohnflächenangabe gemacht, dann ist die Wohnung so angemietet, wie sie sich dem Mieter darstellt. Also, gemietet wie gesehen!
die aussage ist schlicht unrichtig. daran ändert das urteil auch nichts.


Zitat:
Zitat von ron-wide
Aber nochmals, darum ging es in diesem Beispielsfall nicht und daher ist die Motzerei von @zeiten ausgesprochen unfair.
ich habe deine behauptung lediglich richtig gestellt. und genau das ist der sinn eines forums mit motzerei oder unfäirness hat das nichts zu tun.

deine negativ-bewertung für meinen obigen beitrag ist wohl deutlich eher als "unfair" zu bezeichnen.
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  #16 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 18:14
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Bitte nicht streiten
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  #17 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 19:02
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AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab

Zitat:
Zitat von mysectretname Beitrag anzeigen
Bitte nicht streiten
Mit Ihnen streitet doch keiner!

Aber auch die Info soll nicht zu kurz kommen : http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/wohnflaeche.html
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fläche, größe, miete, mietvertrag

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