Dies ist eine Diskussion zu Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Ist im Mietvertrag keine solche verbindliche Wohnflächenangabe gemacht, dann ist die Wohnung so angemietet, wie sie sich dem Mieter darstellt. Also, gemietet wie gesehen! |
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Zitat:
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Zitat:
Können Anbieter für Immobilien (im Internet) dazu verpflichtet werden, bereits gelöschte Angebote "auszugraben" und Angaben preiszugebe, z.B. die Wohnungsgröße? Dies wäre dann ja eine einfache Möglichkeit, die Behauptung des Mieters zu beweisen. |
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Zitat:
Siehe #13. Nachtrag: Hier das BGH-Urteil zu der Zeitungsanzeige mit Wohnflächenangabe: BGH VIII ZR 256/09 Aber nochmals, darum ging es in diesem Beispielsfall nicht und daher ist die Motzerei von @zeiten ausgesprochen unfair. |
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab @ron-wide meine äußerung bezog sich auf deine behauptung aus post #11: Zitat:
Zitat:
deine negativ-bewertung für meinen obigen beitrag ist wohl deutlich eher als "unfair" zu bezeichnen. |
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Bitte nicht streiten |
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| AW: Keine Flächenangabe im Vertrag - Mündliche Angabe weicht von tatsächlicher Fläche ab Mit Ihnen streitet doch keiner! ![]() Aber auch die Info soll nicht zu kurz kommen : http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/wohnflaeche.html |
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| fläche, größe, miete, mietvertrag |
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