Dies ist eine Diskussion zu Kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag & Nebenkosten zu niedrig angesetzt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag & Nebenkosten zu niedrig angesetzt Nun zum Thema: Ich habe hier einen unglaublich fiktiven Mietvertrag vor Augen. Ich bin eher zufällig drüber gestolpert (wegen der Verbrauchs- und Grundkostenverteilung). Hier ist in dem MV nichts zu finden. Da steht beispielsweise nur "(Fiktive)Betriebskosten sind bei vorhandenen Messeinrichtungen nach Verbrauch abzurechnen" oder "(Fiktiver) Mieter trägt die Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung gemäß §7 Abs 2 und 8 Heizkostenverordnung". Die Umlegbaren Posten (die auch in der Betriebskostenverordnung stehen) sind im fiktiven MV zwar aufgelistet, aber kein Verteilungsschlüssel der WW und Heizkosten (bspw. 50:50 oder 70:30). Das fehlt hier komplett. Ein Passus gefällt mir auch sehr: "Der (fiktiven) Mietpartei wurde die im letzten Jahr vom Verwalter vorgelegte Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten gezeigt und erläutert. Die Abrechnung ist als Muster Bestandteil des Mietvertrages und insoweit maßgebend für die zukünftigen Abrechnungen." Bei den Dokumenten im letzten Absatz finden sich bestimmt die Verteilungsschlüssel, aber die wurden dem MV nicht beigefügt. Wäre es nun für fiktiven Mieter M pech, wenn er den MV unterschrieben hat? Oder könnte er sich auf das fehlende Muster (und Verteilungsschlüssel) berufen? Wenn Ja, mit welchen Konsequenzen für NK-Abrechnung und allgemeine Auswirkung auf den Mietvertrag? Nehmen wir mal eine fiktive Nachzahlung von über 500 Euro, was mehr als 3 Monats-Vorauszahlungen entspricht. Man muss dazu sagen, dass zweifelsfrei belegt werden könnte, dass fiktiver Vermieter V wusste, dass die NK wesentlich höher sind als die Vorauszahlung, dies dem M aber anders kommuniziert wurde "des basst scho so". Glücklicherweise wohnt der fiktive Vormieter wohnt 2 Häuser weiter. Er hat alleine in der gleichen fiktiven Wohnung gewohnt, in der derzeit 2 Personen wohnen. Seinerzeit war die Nebenkostenvorauszahlung die gleiche wie Heute, und schon damals gab es kräftige Nachzahlungen (beim fiktiven Vormieter). Schöne Grüße und jetzt schon Danke für die kommenden Antworten :-) |
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| AW: Kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag & Nebenkosten zu niedrig angesetzt Da haben wir wohl ein Beispiel mit ganz normaler Betriebskostendefinition über die umlegbaren Positionen. Der Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag mMn nicht drinstehen, der wird wohl häufig durch die erste Abrechnung definiert. Die unterdimensionierten Vorauszahlungen sind ein heikles Thema. Hier wäre im Ernstfall fachliche Hilfe angeraten. |
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| AW: Kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag & Nebenkosten zu niedrig angesetzt Richtig! Der Verteilungsschlüssel muss nicht im Vertrag angegebeb sein. Der Vermieter muss sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben der Betriebskostenverordnung halten. Ich kann nur jedem Mieter raten, sich vor Abschluss eines Vertrages, die letzte BK-Abrechnung der Wohnung zeigen zu lassen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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