Dies ist eine Diskussion zu kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? innerhalb des Forums Mietrecht
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| kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? gesetzt dem Fall: Person A vereinbart mit Bekanntem B im April mündlich, dass A in eine Bürogemeinschaft einziehen kann, zu einer Monatsmiete von 70 Euro. Über Nebenkosten wird nicht gesprochen. A kann zu dem Zeitpunkt noch nicht einziehen, weil es nicht genügend Schlüssel zum Büro gibt. A arbeitet weiterhin zu Hause und zieht nie in das Büro ein. Im Dezember sendet Bekannter B nun Person A eine Rechnung über die Monate April bis September über 6x 70 euro Miete plus 6x 55 euro Nebenkosten. Sind mündliche Mietverträge auch gültig, wenn der potentielle Mieter NIE einzieht? Wie hoch darf der Vermieter (darf er überhaupt?) die NK ansetzen, wenn darüber nie etwas vereinbart wurde? Muss A Miete zahlen, wenn er den Schlüssel erst ab Mai hatte und nie in diesem Büro gearbeitet hat? Ich hoffe, es kann mir jemand helfen! Würde mir sehr helfen. Merci. dlange |
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| AW: kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des BGB. Der Vertrag gilt für unbestimmte Zeit. Wurde nichts anderes geregelt, sind Schönheitsreparaturen und Nebenkosten Sache des Vermieters. Die Nebenkosten sind dann im Mietzins enthalten.
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| AW: kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? Prinzipiell hat snibchi Recht. Wurde dem Mieter jedoch der Besitz an der Mietsache nicht übergeben, wird die Erfüllung des Vertrages für die Vergangenheit unmöglich. Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete gem. § 326 Abs. 1 BGB frei. Die Übergabe des (Mit-) Besitzes an Räumen setzt dabei grundsätzlich die Übergabe der notwendigen Zahl von Schlüsseln voraus, da der Mieter die Mieträume ansonsten nicht jederzeit nutzen bzw. unberechtigte Dritte nicht effektiv von der Benutzung ausschließen kann. Da die Schlüssel vorliegend nicht übergeben wurden, hat der Vermieter seine Übergabepflicht nicht erfüllt, so dass der Mieter von der Mietzahlung befreit sein dürfte. |
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| AW: kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? Zitat:
Über die April-Miete ließe sich streiten, mit Atlantis Argumenten. Der Rest ist m.E. fällig.Da dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist, ob gekündigt wurde - Läuft der Miete natürlich weiter, unerheblich ob der Mieter den Mietraum nutzt oder nicht. NK brauchen gar nicht gezahlt werden.
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| AW: kein schrftl mietvertrag - nie eingezogen... trotzdem zahlen?? Zitat:
Hast ja Recht! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ist irgendwie nicht meine Woche. Behaupte für die Zeit ab Mai deshalb das genaue Gegenteil und schließe mich Dir vorbehaltslos an, wobei ich sogar noch § 537 BGB ins Feld führen möchte:Zitat:
Für April besteht kein Anspruch. Ab Mai besteht Anspruch lediglich auf die vereinbarte Miete. Die Nebenkosten sind mangels Vereinbarung vom Vermieter zu tragen. |
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