Dies ist eine Diskussion zu Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? angenommen man zieht zur Miete in eine Wohnung und vor dem Unterschreiben des Mietvertrags ist an der Adresse Internet per DSL oder Kabel laut Onlinecheck verfügbar. Im Mietvertrag ist eine Klausel enthalten, die besagt, dass ein Kabelanschluss im Haus vorhanden ist, der Mieter aber für eventuelle Zusatzoptionen selbst aufkommen muss. Wenn allerdings kapazitätstechnisch DSL später nicht schaltbar ist und der Vermieter gleichzeitig die Benutzung von Internet via Kabel nicht gestattet (bei KD genehmigungspflichtig), welche Möglichkeiten hätte man dann als Mieter? |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? Über Telefonleitung!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? Was heißt "kapazitätstechnisch"?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? internet über umts oder sich mit isdn oder was immer möglich ist begnügen. das ist nicht das problem des vermieters. |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? DSL ist nicht verfügbar, da der Verteilerkasten am Ende der Straße voll ausgelastet ist und ein Ausbau für nur einen Haushalt nicht geplant ist. Dieser Umstand ist offensichtlich weder Verschulden, noch Problem des Vermieters. Wenn der Mieter allerdings vor Unterzeichnung des Mietvertrages annehmen konnte, dass Internet sowohl via Kabel, als auch DSL verfügbar ist (Onlinecheck der Provider) und der Mietvertrag ausdrücklich betont, dass das Haus verkabelt ist, kann der Vermieter einfach die Nutzung von Kabelinternet verbieten wenn keine (zumutbare) Alternative verfügbar ist? |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? Zitat:
Was wurde denn via Kabel im Mietvertrag zugesagt? Ich vermute mal, da steht nur was vom Fernsehempfang. Für Internet via Fernsehkabel muss m.W. die Kabelanlage rückkanalfähig sein, bzw. ein Rückkanal vorhanden sein.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? Das war nicht näher spezifiziert, es wurde nur von zusätzlichen Leistungen gesprochen für die der Mieter ggfs. aufkommen muss. Technisch gibt es laut Kabelanbieter keinerlei Probleme, es müssten also auch keine Änderungen oder Umbauten vorgenommen werden. Zitat:
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? aus welchem grund verweigert denn der v die erlaubnis, bzw. im eingangsthread steht: "(bei KD genehmigungspflichtig)" - was bedeutet das, wer ist "KD"? |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? KD ist Kabeldeutschland, also der Provider der hier als einziger Internet via Fernsehkabel bereitstellt. Ein wirklicher "Grund" wurde nicht genannt, es gibt jedoch die Theorie dass der schon bestehende Kabelanschluss "schwarz" ist und der Vermieter deswegen kein Interesse an Kabeldeutschland-Mitarbeitern im Haus hat. |
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| AW: Kein Internetanschluss möglich durch Verschulden des Vermieters? Aus eigener Erfahrung: Der Hausanschluss von Kabel Deutschland muss für Internet und Telefon aufgerüstet werden - es wird eine Verteileranlage installiert - dem muss ein Vermieter nicht zustimmen. Problematisch ist es häufig, wenn der Nutzen der Anlage entfällt, dann wird diese zurückgebaut, was nicht immer reibungslos funktioniert (ich war z.B. 3 Wochen ohne Kabelanschluss nach einem solchen Rückbau). Gruß |
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