Dies ist eine Diskussion zu Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht angenommen, Mieter X hatte seine Wohnung zum 01.10.2010 gekündigt. Der Auszug erfolgte Mitte September. Einige Sachen (Gerümpel) verblieben noch im Keller, die X später entsorgen wollte. Da sich der Umzug über 800 KM erstreckte, war Mieter X nicht immer vor Ort, um zu sehen, was in seiner noch gemieteten Wohnung geschah. Als X nun Ende September des Nachts in seiner Wohnung ankam, gab es keinen Strom, Gegenstände, wie Putzmittel, Werkzeug etc. wurden auf das verbliebene Bett geworfen und die komplette Wohnung war frisch gestrichen! Im Mietvertrag stand zwar eine Klauseln, renoviert zu übergeben, was X tatsächlich vor hatte. Aus diesem Grund hat er sich auf den Weg gemacht, um den Keller zu entrümpeln und die Wohnung zu streichen. X war absolut überrascht, hat den Müll aus dem Keller ordnungsgemäß, mit Hilfe des Vermieters, (hat sich selbst angeboten) entsorgt. Der Vermieter sagte nur, wir streichen lieber selber! Die Mietkaution hat der VM nie zurück gezahlt. Auf die erste Aufforderung (per Einschreiben) hat er nicht reagiert, die 1.Mahnung ist raus. Was kann X nun tun? Hat der Vermieter überhaupt das Recht in eine Wohnung zu gehen und diese zu renovieren? Für eure Tipps bin ich sehr dankbar! Viele Grüße und einen guten Rutsch kc |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht die nebenkostenabrechnung für 2010 ist sicher schon da und auch bereits bezahlt? dann gibt es keinen grund die kaution einzubehalten. Zitat:
gibt es ein übergabeprotokoll? gab es irgendwas zu beanstanden? Zitat:
- zahlen (dann ist alles gut) - widersprechen (*siehe unten) - gar nix tun (dann kann man vollstrecken lassen, d.h. ein gerichtsvollzieher holt das geld) wenn der v wirklich widerspricht, muss man klage erheben und ihn auf herausgabe der kaution verklagen. blöd, das gerichtsstabdort am wohnort des v ist... er kann aber ebensogut auch zu einer anwältin gehen, die das ganze für mr. x erledigt. die kosten muss der vermieter tragen. (man korrigiere mich bitte, falls das nicht stimmt.) |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Wenn der Auszug mitte Sep. erfolgte und ausgemacht wurde, dass V die Wohnung renoviert- wo ist dann das Problem? Der Vermieter wird die Wohnung auch nicht gratis für X gestrichen haben, schließlich war dieser vertraglich dazu angehalten. Aus diesen Gründen halte ich nen MB für nicht statthaft, da X neben einer Zahlung vorherige Abrechnung über die Kaution beantragen müsste, der MB aber nur für Zahlung von Geld statthaft ist, 688 I ZPO. Gerichtsstand ist iÜ das AG am Ort der Wohnung, 29a ZPO. |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Ich sehe keine Vereinbarung, dass der Vermieter streichen sollte. Der Mietvertrag wird mit "renoviert zu übergeben" zitiert, der Mieter hielt es für seine Aufgabe. Dass dies vermutlich eine ungültige Klausel wäre ist jedoch nicht relevant. Relevant ist, - dass der Vermieter dem Mieter Gelegenheit geben muss, die notwendigen Arbeiten zu erledigen. Indem er ihm mit einer renovierten Wohnung überrascht, ist das nicht gegeben, damit entfällt der Anspruch auf Entschädigung, - dass der Vermieter nur 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung Zeit hat, um solche Forderungen geltend zu machen (§548 BGB). Da diese Zeit im Beispiel verstrichen ist, entfallen auch alle möglichen sonstigen Ansprüche des Vermieters. Es bliebe nur die Betriebskostenabrechnung, die ein Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres fällig ist. Falls dies zufällig mit dem Kalenderjahr identisch wäre, wären Nachforderungen des Vermieters ab dem 1.1.2012 ausgeschlossen. Daher könnte der Mieter im Januar Klage auf Rückzahlung der Kaution (incl. Zinsen) und auf Erstellung der Abrechnung erheben (falls diese noch nicht erstellt wurde). Ein Mahnbescheid könnte die offene Abrechnung nicht erfassen und wäre daher mMn nicht sinnvoll. |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Zitat:
Im Hinblick auf Renovierungspflicht des Mieters kommt es auf den genauen Wortlaut einer evtl. (End)Renovierungsklausel des Mietvertrages an. Ansonsten ist es wie im richtigen Leben: wenn jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bleibt nur der Klageweg!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Was nutzt es dem Mieter, zu wissen (oder gar festgestellt zu bekommen) dass der Vermieter nicht in seine Wohnung gehen durfte, aus der der Mieter bereits ausgezogen ist? |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Hallo zusammen, vielen Dank erst einmal! Also, im Mietvertrag steht eine Klausel, die besagt, dass die Wohnung gestrichen übergeben werden muss. Das sollte ja auch passieren. Zusätzliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Was für Mieter X unverständlich ist, dass der VM die vermietete Wohnung ohne Ankündigung betritt und renoviert. Zudem befanden sich noch einige persönliche Gegenstände in der Wohnung. Der Überraschungseffekt war sehr groß! Zu dem sämtliche Malerutensilien bereits gekauft wurden.... Es gibt kein Übergabeprotokoll, da evtl. Schäden nicht mehr nachvollzogen werden konnten. Eine Nebenkostenabrechnung erfolgte in allen Jahren nie, da eine "Pauschalmiete" gezahlt wurde. Wenn VM der Meinung ist, die Wohnung selbst renovieren zu müssen, warum bleibt der Mieter dann auf den Kosten sitzen? Also doch Klage erheben, wenn VM wieder die Frist verstreichen lässt? Viele Grüße kc |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Zitat:
Zitat:
daher meine ich, dass ein mahnbescheid angeziegt ist. es gibt ja nichts mehr, was verrechnet werden könnte/dürfte (es sei denn, es wären noch nebenkostenabrechnungen offen.) Zitat:
![]() Zitat:
vielleicht beruhigt es auch sein persönliches rechtsempfinden. |
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| AW: Kautionsrückzahlung - Vermieter reagiert nicht Ah, ichs sehs grad- war ja wirklich nicht ausgemacht. Zitat:
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