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Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

Dies ist eine Diskussion zu Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 09:17
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Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

Hallo habe mal wieder eine frage

und zwar mal angenommen person x zieht um und muss bei der neue Wohnung Kaution hinterlegen. jetzt möchte Person x dieser gerne als Bankburgschaft hinterlegen, der Vermieter möchte das allerdings nicht weil er das nicht kennt und verlangt ein klassisches Sparbuch.
Person x hat außerdem einiger Fonds und schlägt jetzt vor betrag xxx aus dieser Fonds als Kaution zu nutzen. Also quasi verpfändung eines fond Depotkonto als Mietkaution. Der Vermieter versteht das auch nicht und verlangt wiederum klassisches Sparbuch

Frage darf der Vermieter bestimmen wie die Kaution zu hinterlegen ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 09:27
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AW: Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

Zitat:
Zitat von iniminie
Hallo habe mal wieder eine frage

und zwar mal angenommen person x zieht um und muss bei der neue Wohnung Kaution hinterlegen. jetzt möchte Person x dieser gerne als Bankburgschaft hinterlegen, der Vermieter möchte das allerdings nicht weil er das nicht kennt und verlangt ein klassisches Sparbuch.
Person x hat außerdem einiger Fonds und schlägt jetzt vor betrag xxx aus dieser Fonds als Kaution zu nutzen. Also quasi verpfändung eines fond Depotkonto als Mietkaution. Der Vermieter versteht das auch nicht und verlangt wiederum klassisches Sparbuch

Frage darf der Vermieter bestimmen wie die Kaution zu hinterlegen ist?
Nach BGB § 551 Abs. 3

"Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. "

Der Mieter muß ja nicht mieten, wenn er mit der Anlageform des VM nicht einverstanden ist.
__________________
Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 12:22
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AW: Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

Diese Rechtsgrundlage
Zitat:
Zitat von toro96
...
Nach BGB § 551 Abs. 3

"Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. "
ist für die gegenständliche Frage nicht von Bedeutung, weil die "Art der Sicherheitsleistung" keine Frage der "Anlageform" ist.
Ob der Mieter berechtigt ist, eine Bankbürgschaft zu stellen hängt vielmehr davon ab, was die Parteien in ihrer Kautionvereinbarung geregelt haben.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 12:36
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AW: Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

im Mietvertrag steht dazu: Als Barkaution wird die Zahlung eines Betrages von XXX Euro vereinbart
Die Kaution dient zur sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung
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  #5 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 14:12
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AW: Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

iniminie schrieb:

"Person x hat außerdem einiger Fonds und schlägt jetzt vor betrag xxx aus dieser Fonds als Kaution zu nutzen. Also quasi verpfändung eines fond Depotkonto als Mietkaution."

Der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen. Und gerade in Zeiten der Finanzkrise tut er gut daran dies abzulehnen.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.11.2008, 14:16
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AW: Kaution wer bestimmt wie zu hinterlegen

Zitat:
Als Barkaution wird die Zahlung eines Betrages von XXX Euro vereinbart
warum man bei dieser m.e. eindeutigen vertraglichen Regelung nach anderen Auslegungen sucht, erschließt sich mir beim besten Willen nicht!
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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