Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Dies ist eine Diskussion zu Kaution - Verpfändetes Sparkonto innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 17:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Folgender fiktiver Fall sei angenommen:

Mieter M kündigt seine Wohnung bei Vermieter V fristgemäß zum Ende Mai 2006. Eine Kopie der Kündigung liegt dem Mieter nicht mehr vor, auch kein Abnahmeprotokoll oder ähnliches. Zu Beginn des Mietverhältnisses wurde ein Sparkonto über den Betrag der Kaution bei einer deutschen Bank verpfändet. M hatte sich nicht mehr um dieses Sparkonto gekümmert, M hatte es vergessen.
Im Januar 2012 erreichte M ein Brief der Bank, dass V die Auszahlung der Kaution an V gefordert hätte.
In den Jahren 2006 - 2012 hatte M nichts von V gehört, keine Nebenkostenabrechnung erhalten, keine sonstige Forderung. M war in der Zwischenzeit allerdings auch umgezogen, seine Zweitadresse, die dem V als Versandanschrift bekannt war, blieb allerdings bis Mitte 2011 bestehen.

Kann M die Überweisung an V verhindern? Stehen V noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu?
Welche Maßnahmen muss M treffen um die Kaution zu erhalten?

Danke im Voraus. Fragen zur Fallkonstruktion werden natürlich gerne beantwortet.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 00:17
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Auf wessen Namen lautet das Sparbuch?

Alle sonstigen gegenseitigen Forderungen neben der Kaution wären längst verjährt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 04:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Zitat:
Im Januar 2012 erreichte M ein Brief der Bank, dass V die Auszahlung der Kaution an V gefordert hätte.
Wenn das Sparbuch verpfändet war, dann ist es doch mit Sicherheit auf den Namen des M gelaufen.
Was wollte denn die Bank mit diesem Brief erreichen?
Hat sie das Geld des M ausgezahlt?

M könnte von V verlangen, dass er die Freigabe bei der Bank veranlasst und die Bank hätte das Geld an M auszuzahlen.

Forderungen des V sind verjährt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 09:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tarylein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Das Konto läuft auf den M.
V ist übrigens in der Zwischenzeit RA geworden und müsste also wissen dass er keine Ansprüche hat?
Die Bank schrieb dass sie innerhalb von vier Wochen die Auszahlung an den V veranlassen würde. M interpretiert das so, dass er nun die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen, ist sich aber über die genauen Schritte nicht sicher, vor allem da er ja auch keine Unterlagen hat, die er der Bank vorlegen könnte. M kann ja schlecht das "Nichtankommen" einer Forderung beweisen.

Danke für die Diskussion
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 10:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Es kommt auf den Wortlaut der Verpfändungserklärung an. Ist dort zum Zugriff des V auf das Sparbuch nicht die Mitwirkung des M vereinbart, kann der V jederzeit darauf zugreifen. Der M wird sich dann mit dem V (notfalls gerichtlich) auseinandersetzen müssen. Die Bank kann nicht "Richter" spielen. Auch der Rückzahlungsanspruch des M ist verjährt. http://www.finanztip.de/recht/mietre...erjaehrung.htm
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:22
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 246
100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)100% positive Bewertungen (246 Beiträge, 33 Bewertungen)  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Hallo,

will der Vermieter von einem verpfändeten Sparbuch Geld abheben, so benötigt er hierfür i.A. keine Genehmigung des Mieters (ansonsten wäre der Sinn einer Kaution auch nicht mehr gegeben). Ich kenne es von der Deutschen Bank so, dass die Bank den Mieter nur über das Vorhaben des VM informiert, damit der M notfalls rechtliche Schritte einleiten kann.

Da aber der Rückzahlungsanspruch inzwischen verjährt sein müsste (ich denke, es müsste die 3-Jährige Verjährungsfrist gelten) kann sich der VM bei der Rückforderung der Kaution auf die Verjährung berufen, auch wenn seine eigenen Forderungen auch bereits verjährt sind.

Ich persönlich an der Stelle des fiktiven M würde das Geld wohl, so ärgerlich es auch ist, abschreiben und sicher kein weiteres Geld in ein mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu gewinnendes Verfahren stecken.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 00:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraSchlumpf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaution - Verpfändetes Sparkonto

Zitat:
Zitat von Winniwutz Beitrag anzeigen
Hallo,

Da aber der Rückzahlungsanspruch inzwischen verjährt sein müsste (ich denke, es müsste die 3-Jährige Verjährungsfrist gelten) kann sich der VM bei der Rückforderung der Kaution auf die Verjährung berufen, auch wenn seine eigenen Forderungen auch bereits verjährt sind.

Ich persönlich an der Stelle des fiktiven M würde das Geld wohl, so ärgerlich es auch ist, abschreiben und sicher kein weiteres Geld in ein mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu gewinnendes Verfahren stecken.

Gruß
Man könnte auch zu folgender Bewertung gelangen:
Ein Rückzahlungsanspruch wäre verjährt im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist. Richtig. Aber: Dies wäre dann der Fall, wenn nun V auch Eigentümer des Sparbuchs wäre und dieses auflösen und den verbrieften Betrag an M überweisen müsste, da dies ein Tun beinhaltet und es V nicht mehr zugemutet werden kann(§ 194 BGB). Da M aber in dem beschrieben Fall Eigentümer ist, bleibt sein Herausgabeanspruch an der Sparurkunde bestehen. Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren. Dass es sich bei einer Sparurkunde um eine bewegliche Sache handelt, bestätigt einem jedes Fundbüro. Es geht daher um eine Rückgabe (Herausgabe), nicht um eine Rückzahlung.

Mögliche Forderungen von V aus dem MV sind selbstverständlich verjährt. Mit den Forderungen erlischt auch autom. das Pfandrecht bei einem Mietkautionssparbuch.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sparkonto fristg. gekündigt aber trotzdem kein Geld! Bankrecht 16.12.2011 22:59
Kaution für WG-Zimmer nicht auf sparkonto angelegt Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 16.08.2011 11:58
beschr. Geschäftsfähiger: Taschengeld auf Sparkonto - freie Verfügung? Bürgerliches Recht allgemein 12.06.2010 13:36
Kündigung SParkonto Bankrecht 25.08.2008 12:28
WG Kaution einbehalt der Kaution weil der EX Mitbewohner seine Nebenkostennachzahlung Mietrecht 29.03.2007 09:13





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN