Dies ist eine Diskussion zu Kaution ohne Vertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| Kaution ohne Vertrag nochmal eine Frage. Der Mietvertrag von K läuft bis Ende des Monats, da K Mitte des Monats beruflich auf Reisen gehen muss, räumt er für seinen Nachmieter L der neu in die WG einzieht sein Zimmer leer damit L es pünktlich zum ersten des Folgemonats beziehen kann. L kommt drei Tage später vorbei, stellt die Koffer dort ab und übernachtet weil er sich kein Hotel mieten will mit freundlicher Genehmigung von K in dessen Zimmer. L lässt seine Koffer nach der Übernachtung im Zimmer des K stehen und wundert sich darüber das die Hausverwaltung den Vertrag noch nicht eingesendet worden ist. L erkundigt sich und erfährt das der Vertrag sich auf dem Postweg befindet, darüber ist L sehr erleichtert, weil er auf den vertrag wartet und sich in der Zwischenzeit sorgte ob denn die ganze Sache noch zustande kommen wird. K bittet nun den L am 25. des Monats da er dringend Geld braucht, nach L's Übernachtung in seinem Zimmer, ob dieser ihm die Kaution bereits überweisen könne. Erklärung: ich weiss das L vertraglich nicht "direkt" (unjuristisches Wort ) verpflichtet ist dem L die Kaution zu bezahlen, weil dieser noch nicht zustande gekommen ist. Ich will vielmehr wissen, ob die Bitte des K sehr ungewöhnlich ist? Könnte man nicht sagen, na ja es ist davon auszugehen das L das Zimmer beziehen will und dadurch das er bereits einmal dort übernachtet hat und seine Koffer im Zimmer hat stehen lassen und den Vertrag erwartet, er ein vertragsähnliches Verhältnis eingeht, und man davon ausgehen kann das er das Zimmer im Sinne des Vertrages beziehen will, da es sich um einen Standartvertrag handelt dessen Inhalt bekannt ist, dürfte man auch keine Klauseln erwarten die dem Intresse des L zuwider laufen. Schließlich überlässt K dem L das Zimmer nur weil dieser ja als Nachmieter gilt!Danke für die Antworten! Hinweis: Um den Weg zu vereinfachen, existiert zwischen der Hausverwaltung und der WG die ereinbarung, das bei einem Wechsel der neue Mieter dem jenigen der auszieht die Kaution überweist und dazu verpflichtet ist. Geändert von student84 (02.03.2009 um 00:24 Uhr). |
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| AW: Kaution ohne Vertrag L muss die Kaution ausschlieslich dem Vermieter zahlen. Und nicht dem Vormieter. |
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| AW: Kaution ohne Vertrag Danke Tourix für fir Antwort. Aber natürlich konntest du nichts von der Vereinbarung wissen, das die Hausverwaltung mit der WG ausgemacht hat das jeder Nachmieter die Kaution an den jenigen zahlt der auszieht, diese Vereinbarung gilt um den Weg zu vereinfachen. |
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