Dies ist eine Diskussion zu Kaution die X-te :-( innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kaution die X-te :-( Person A ist am 1.8.2008 für 3 Monate bis 31.10.08 in einem Apartment eingcheckt..mit Mietvertrag+1500 Kaution. Nach unzähligen Anrufen,Briefen (jaja..ok..Abrechnung mach ich bla bla..) sind über 6 Monate mittlerweile vergangen und Person A hat immer noch keine Kautionrückzahlung bekommen. Alles schön und gut..und nun kommt der Clou! Person A hat durch den Umzugsstress den halben Mietvertrag "verschlampt". Es besteht quasi nur noch 1 wichtige Seite vom "Check Out" mit der Unterschrift des Hausmeisters der Wohnblocks das soweit alles ok war und keine Schäden in dem Apartment vorlagen. Was wäre für Person A sinnvoll zu tun?? Kautionsgeld wurde damals abgehoben und in Bar bezahlt. ![]() Zu Anwalt??Ohne Beweise? Ausser die ChekOut Unterschrift und die abgehobene Miete per EInzugserächtigung (Kontoauszug) Wie sind die Chanen?? |
| |||
| AW: Kaution die X-te :-( In aller Kürze (es könnte auch länger werden) :Der Vermieter muss die Kaution zurückgeben, sofern kein Sicherungsbedürfnis bei ihm mehr besteht. Wenn die Wohnung ohne Beanstandungen, wie beschrieben, übergeben wurde und keine sonstigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehen, ist lediglich noch die Überlegungsfrist des Vermieters zu beachten. Die Übergabeverhandlung ist hier ein ordentlicher Beweis, wenn er von beiden Parteien unterschrieben ist. Diese Überlegungsfrist ist allerdings rechtlich nicht gesichert. Aber überwiegend wird von einem Zeitraum bis zu 6 Monaten ausgegangen. Es kann allerdings auch schon sehr viel früher sein, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde und tatsächlich keinerlei Forderungen des Vermieters bestehen (auch die Betriebskostenabrechnung wäre schon erledigt). Der Mieter könnte eine Frist setzen und bei Nichtbeachtung Klagen. Je nach Abrechnungszeitraum der Betriebskosten kann hier zur Sicherung gegen Nachzahlungen der Vermieter einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung (12 Monate sind möglich) einbehalten. Möglicherweise lohnt es sich bei einem sturen Vermieter einen Mieterverein oder Fachanwalt einzuschalten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kaution | Mietrecht | 29.03.2010 13:43 |
| Kaution !! | Mietrecht | 04.02.2010 20:44 |
| Kaution | Mietrecht | 25.06.2008 17:15 |
| Help Kaution?? | Mietrecht | 04.04.2007 03:31 |
| WG Kaution einbehalt der Kaution weil der EX Mitbewohner seine Nebenkostennachzahlung | Mietrecht | 29.03.2007 09:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios