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Kaution !!

Dies ist eine Diskussion zu Kaution !! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 19:48
Boardneuling
 
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Kaution !!

Nehmen wir an Person A und Person B haben sich eine Wohnung genommen und jeder hat 450 Euro,insgesamt also 900 Kaution auf ein Sparbuch, das der Vermieter bekommt, eingezahlt.

Nach ca 1,5 Jahren haben sie die Wohnung gekündigt. Eine Übernahme der Wohnung mit dem Nachmieter fand Mitte Novermber statt. Der Nachmieter hat sich in Anwesenheit des Vermieters dazu bereit erklärt kleine Schönheitskorrekturen zu übernehmen und dies auch schriftlich unterzeichnet.

Trotz mehreren Anrufen von Seiten der Personen A und B um ihre Kaution zu bekommen meldet sich der Vermiete seit 3 Monaten nicht zurück,reagiert nicht auf Anrufe.
Ein Fax mit einer Frist von 2 Wochen (für die Freischaltung des Kautionskontos) wurde nicht beantwortet.

Was können Person A und B nun tun da beide nicht rechtschutzversichert sind.
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Alt 04.02.2010, 21:32
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AW: Kaution !!

Der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses
komplett einbehalten. Bis zum Ende des sechsten Monats muss der Vermieter eventuelle
Ansprüche geltend machen.
Tut er das nicht, kann er nur noch das Geld, das voraussichtlich für eine Nachzahlung
für die Betriebskostenabrechnung fällig sind, zurückbehalten.
Den Rest muss er dann auszahlen.

Falls es zur Klage kommen sollte.
Ein Anwalt wird ca. 200 € kosten. Gericht nochmal ca. 100 €.
Der Vermieter muss diese Kosten dann zurückerstatten (wenn er verliert).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 21:38
Boardneuling
 
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AW: Kaution !!

Selbst wenn es schon eine Übergabe mit Nachmieter gegeben hat?
Und Ansprüche auf Nebenkosten hat er nicht. A und B haben alles bezahlt. Einmal sogar die doppelte Miete was er auch weiß und selbst diesen Betrag der zuviel überwiesen wurde (wovon der Vermieter weiß) hat er noch nicht überwiesen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 21:44
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AW: Kaution !!

Auch wenn die Übergabe schon stattgefunden hat.
Allerdings wird sich der Vermieter schwer tun, noch irgendwelche Ansprüche
durchzusetzen, bzw. zu beweisen.

Ob eine zurückhalten für die Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt ist oder nicht,
ergibt sich aus den letzten Nebenkostenabrechnung.
Ist zu erwarten, dass nichts nachgezahlt werden muss, muss das Geld spätestens
nach den erwähnten 6 Monaten ausbezahlt werden.
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